Willkommen bei der GÖD Tirol

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ist Ihr zuverlässiger Partner und Interessensvertretung!

Wir sind die zuständige Organisation aller Arbeitnehmer des Bundes, der Länder, der Bezirke, der öffentlichen Körperschaften, Fonds, Stiftungen, Anstalten & ausgegliederten Betriebe die entweder von Organen dieser Körperschaften verwaltet werden oder unter deren wirtschaftlichem Einfluss stehen, sowie der Zeitsoldaten des Bundesheeres. Wir sind auch zuständig für die Empfänger von Pensionsleistungen, sofern sie vor ihrer Pensionierung Mitglieder der Gewerkschaft waren; darüber hinaus auch für die in beruflicher Ausbildung stehenden Schüler & Studenten.

Aktuelle Veranstaltungen FÜR 2025

(Achtung: Das Büro des Landesvorstandes ist am 23., 27. und 30.12.2024 nicht besetzt!)

 

GÖD Rechtsberatung

WANN:  Mi., 8. Jänner 2025 15:00 - 17:00 Uhr

 

WO:       GÖD Landesvorstand Tirol,

              Südtiroler Platz 14 - 16, 6020 Innsbruck,

              4. Stock, Zimmer 410

 

WER:     RA Dr. Peter Klaunzer

 

Bitte um telefonische Voranmeldung unter Tel.-Nr. 0512 / 560110 - DW 27408, 27409, 27412 oder 27414.

 

 

 

Gewerkschaftsbeiträge 2025

Information - Mitgliedsbeiträge 2025

·         Berufstätige: Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 1 % des Bruttobezuges, höchstens jedoch 1 % des Referenzbetrags gem. § 3 Abs. 4 GehG (max. € 34,10).

·         Pensionist:innen: Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5 % der Bruttopension (max. € 13,72).

·         Personen in einem Ausbildungsverhältnis: Lehrlinge, Verwaltungsassistent:innen, Krankenpflegeschüler:innen, Personen im Ausbildungsdienst zahlen ab 1.1.2025 0,75 % ihres Einkommens aus dem Ausbildungsverhältnis.

 

·         Fixe Beiträge Personen ohne Einkommen: Schüler:innen und Student:innen ohne Dienstverhältnis, Arbeitslose und Personen in Familienhospizfreistellung oder Karenz bezahlen einen Anerkennungsbeitrag von € 4,50 monatlich.

 

·         Ausnahmen: Personen im Präsenz- oder Zivildienst, in der Schutzfrist oder in Karenz nach MSchG und Personen in Karenz nach dem VKG bleiben beitragsfrei Mitglieder, wenn sie vor Beginn dieser beitragsfreien Zeiten mindestens sechs Monate Vollbeiträge entrichtet haben. Ist das nicht der Fall, bleibt die Mitgliedschaft nur durch Bezahlung des Anerkennungsbeitrag von € 4,50 monatlich aufrecht.


Sonstige Leistungen des ÖGB

Katastrophenfonds des ÖGB

Mitglieder, denen durch Hochwasser, Feuersbrunst usw. Schäden erwachsen sind, können um eine Beihilfe aus diesem Fonds ansuchen. Der Schaden muss mindestens € 700,- betragen, das Ansuchen muss innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Schadens gestellt werden.

Montag, 02. Oktober 2017

Rechtsschutzregulativ ÖGB

Gewerkschaftlicher Rechtsschutz

Das Rechtsschutzregulativ ist eine freiwillige Leistung des ÖGB an seine Mitglieder in Angelegenheiten, die mit dem Lehr-, Arbeits- oder Dienstverhältnis oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen Funktion unmittelbar in Zusammenhang stehen.

Montag, 02. Oktober 2017

ÖGB-Solidaritätsversicherung

Spitaltagegeld

Im Falle eines unfallbedingten Spitalsaufenthaltes ( sowohl Freizeit- als auch Berufsunfall ) erhalten aktive Mitglieder und Pensionisten EUR 4,– ab dem ersten Tag, sofern der Aufenthalt mind. 4 Tage dauert. Das Maximum beträgt EUR 308,– (= 77 Tage).

Montag, 02. Oktober 2017

FlexPowerVersicherung ÖGB

Die Möglichkeit für freie DienstnehmerInnen und WerkvertragsnehmerInnen, sich günstig gegen Verdienstentgänge wegen Krankheit und Unfall abzusichern. Atypisch beschäftigt: Auf den ersten Blick vorteilhaft - flexibel, modern, unabhängig - bei näherer Betrachtung risikoreich und unsicher.

Montag, 02. Oktober 2017

Leistungen nach dem ÖGB-Sicherheitspaket

ÖGB-Berufsschutz

Der ÖGB bietet seinen Mitgliedern ein spezielles Service für den Fall, dass während der Berufsausübung ein Schadensfall auftritt, für den der Dienstgeber nicht haftet: Den ÖGB-Berufsschutz.

 

Der Berufsschutz gilt für alle aktiven Mitglieder, die mehr als sechs Monate ÖGB-Mitglieder sind und eine entsprechende Beitragsleistung nachweisen können. Jugendliche Mitglieder, die infolge ihres Alters nicht sechs Monate Mitgliedschaft nachweisen können, werden als volle sechs Monate zugehörig behandelt.

Montag, 02. Oktober 2017

Leistungen nach ÖGB-Unterstützungsordnung

Streik- und Aussperrungsunterstützung

Mitglieder, die an einem von den zuständigen gewerkschaftlichen Instanzen anerkannten Streik beteiligt sind und tatsächlich einen Einkommensverlust erleiden, erhalten eine Streikunterstützung.

Montag, 02. Oktober 2017

GÖD Landesvorstand Tirol

Südtirolerplatz 14-16

6020 Innsbruck

Tel.: +43 512 560110

Fax: +43 512 560110 27420

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontakt

 

Wir sind Ihre Interessensvertretung

Wir kümmern uns um Ihre Probleme auf dem Gehaltssektor, Pensionsrecht, Dienstrecht, Zulagen und vieles mehr.

 

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