Sonstige Leistungen des ÖGB
Katastrophenfonds des ÖGB
Mitglieder, denen durch Hochwasser, Feuersbrunst usw. Schäden erwachsen sind, können um eine Beihilfe aus diesem Fonds ansuchen. Der Schaden muss mindestens € 700,- betragen, das Ansuchen muss innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Schadens gestellt werden.
Vormitgliedschaft: Mindestens 2 Jahre
Katastrophen-Fonds für ÖGB Mitglieder
Stipendien nach dem Johann-Böhm-Fonds
Im Rahmen des Johann-Böhm-Fonds werden Studentinnen und Studenten aller Studienrichtungen gefördert, sofern sie sich in Diplomarbeiten oder Dissertationen mit Themen beschäftigen, die für die Gewerkschaftsbewegung von besonderem Interesse sind. Voraussetzungen sind weiters soziale Bedürftigkeit und Gewerkschaftsmitgliedschaft der Eltern (3 Jahre).
Antragsformulare können schriftlich oder telefonisch beim österreichischen Gewerkschaftsbund, Hohenstaufengasse 10 – 12, 1010 Wien, angefordert werden.
Anton-Proksch-Fonds
Aus diesem Fonds können an behinderte Gewerkschaftsmitglieder oder deren Angehörige, vor allem an behinderte jugendliche Arbeitnehmer, finanzielle Zuwendungen gewährt werden.
Bildungsveranstaltungen
des ÖGB-Bildungsreferates (Theatervorstellungen, Theatergutscheine, Konzerte, Kunstausstellungen u. dgl.).
Sozialtourismus
Verbilligte Urlaubsreisen oder Arrangements (s. Zeitschrift „Der öffentliche Dienst“, „Solidarität“ und „Urlaubsberater“).
Bücheraktion
des ÖGB für die Lehrerschaft.
Schulungs-, Jugend- und Erholungsheime des ÖGB und der einzelnen Fachgewerkschaften (Bungalowdorf am Ossiacher See, Maltschacher See, Hafnersee; möglichst frühzeitige Anmeldung).
Verlag des ÖGB
Solidarität, Gewerkschaftlicher Nachrichtendienst usw.