GÖD-Resolution
Resolution der GÖD-Bundeskonferenz vom 7. November 2024
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ist Ihr zuverlässiger Partner und Interessensvertretung!
Wir sind die zuständige Organisation aller Arbeitnehmer des Bundes, der Länder, der Bezirke, der öffentlichen Körperschaften, Fonds, Stiftungen, Anstalten & ausgegliederten Betriebe die entweder von Organen dieser Körperschaften verwaltet werden oder unter deren wirtschaftlichem Einfluss stehen, sowie der Zeitsoldaten des Bundesheeres. Wir sind auch zuständig für die Empfänger von Pensionsleistungen, sofern sie vor ihrer Pensionierung Mitglieder der Gewerkschaft waren; darüber hinaus auch für die in beruflicher Ausbildung stehenden Schüler & Studenten.
WANN: Mi., 4. Dezember 2024 15:00 - 17:00 Uhr
WO: GÖD Landesvorstand Tirol,
Südtiroler Platz 14 - 16, 6020 Innsbruck,
4. Stock, Zimmer 410
WER: RA Dr. Thomas Obholzer
Bitte um telefonische Voranmeldung unter Tel.-Nr. 0512 / 560110 - DW 27408, 27409, 27412 oder 27414.
· Berufstätige: Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 1 % des Bruttobezuges, höchstens jedoch 1 % des Referenzbetrags gem. § 3 Abs. 4 GehG (max. € 32,94).
· Pensionist:innen: Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5 % der Bruttopension (max. € 13,12).
· Personen in einem Ausbildungsverhältnis: Lehrlinge, Verwaltungsassistent:innen, Krankenpflegeschüler:innen, Personen im Ausbildungsdienst zahlen ab 1.1.2024 0,5 % ihres Einkommens aus dem Ausbildungsverhältnis.
· Fixe Beiträge – Personen ohne Einkommen: Schüler:innen und Student:innen ohne Dienstverhältnis, Arbeitslose und Personen in Familienhospizfreistellung oder Karenz bezahlen einen Anerkennungsbeitrag von 4,50 Euro monatlich.
· Ausnahmen: Personen im Präsenz- oder Zivildienst, in der Schutzfrist oder in Karenz nach MSchG und Personen in Karenz nach dem VKG bleiben beitragsfrei Mitglieder, wenn sie vor Beginn dieser beitragsfreien Zeiten mindestens sechs Monate Vollbeiträge entrichtet haben. Ist das nicht der Fall, bleibt die Mitgliedschaft nur durch Bezahlung des Anerkennungsbeitrag von € 4,50 monatlich aufrecht.
Resolution der GÖD-Bundeskonferenz vom 7. November 2024
GÖD und younion fordern umgehende Aufnahme von Gehaltsverhandlungen im Öffentlichen Dienst, damit das angestrebte Gehaltsabkommen mit 1. Januar 2025 in Kraft treten kann.
Wesentliche Neuerungen für den Öffentlichen Dienst.
GÖD-Infos zu aktuellen Nationalratsbeschlüssen.
Anbei die Achleitner Personalaktion Winter 2024-25 mit Gültigkeit ab 16.09.2024.
Bitte beachten Sie, dass bei MONTAGE BIS SAMSTAG den 12.10.2024 ein ZUSÄTZLICHER SONDERNACHLASS gewährt wird.
Lesen Sie hier ... 2024_25_Personalaktionsblatt_WINTER_.pdf
GÖD-Mitglieder können auch dieses Jahr Gebrauch von Tiroler Landestheater Gutscheinen machen.
Auch dieses Jahr gewährt das Tiroler Landestheater unseren GÖD-Mitgliedern für die Spielzeit 2024/25 Ermäßigungen.
Es ist uns gelungen, mit der Firma UNTERBERGER eine Sonderaktion beim AUTOKAUF aller HYUNDAI Modelle zu vereinbaren.
Der Vorweis der GÖD-Mitgliedskarte ist erforderlich!
GÖD Landesvorstand Tirol
Südtirolerplatz 14-16
6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 560110
Fax: +43 512 560110 27420
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wir sind Ihre Interessensvertretung
Wir kümmern uns um Ihre Probleme auf dem Gehaltssektor, Pensionsrecht, Dienstrecht, Zulagen und vieles mehr.