Das GÖD-Jahrbuch 2024
Das Jahrbuch ist eine praktische Sammlung aller einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Erlässe zum Dienst- und Besoldungsrecht der öffentlich Bediensteten.
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ist Ihr zuverlässiger Partner und Interessensvertretung!
Wir sind die zuständige Organisation aller Arbeitnehmer des Bundes, der Länder, der Bezirke, der öffentlichen Körperschaften, Fonds, Stiftungen, Anstalten & ausgegliederten Betriebe die entweder von Organen dieser Körperschaften verwaltet werden oder unter deren wirtschaftlichem Einfluss stehen, sowie der Zeitsoldaten des Bundesheeres. Wir sind auch zuständig für die Empfänger von Pensionsleistungen, sofern sie vor ihrer Pensionierung Mitglieder der Gewerkschaft waren; darüber hinaus auch für die in beruflicher Ausbildung stehenden Schüler & Studenten.
WANN: Mi., 4. Dezember 2024 15:00 - 17:00 Uhr
WO: GÖD Landesvorstand Tirol,
Südtiroler Platz 14 - 16, 6020 Innsbruck,
4. Stock, Zimmer 410
WER: RA Dr. Thomas Obholzer
Bitte um telefonische Voranmeldung unter Tel.-Nr. 0512 / 560110 - DW 27408, 27409, 27412 oder 27414.
· Berufstätige: Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 1 % des Bruttobezuges, höchstens jedoch 1 % des Referenzbetrags gem. § 3 Abs. 4 GehG (max. € 32,94).
· Pensionist:innen: Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5 % der Bruttopension (max. € 13,12).
· Personen in einem Ausbildungsverhältnis: Lehrlinge, Verwaltungsassistent:innen, Krankenpflegeschüler:innen, Personen im Ausbildungsdienst zahlen ab 1.1.2024 0,5 % ihres Einkommens aus dem Ausbildungsverhältnis.
· Fixe Beiträge – Personen ohne Einkommen: Schüler:innen und Student:innen ohne Dienstverhältnis, Arbeitslose und Personen in Familienhospizfreistellung oder Karenz bezahlen einen Anerkennungsbeitrag von 4,50 Euro monatlich.
· Ausnahmen: Personen im Präsenz- oder Zivildienst, in der Schutzfrist oder in Karenz nach MSchG und Personen in Karenz nach dem VKG bleiben beitragsfrei Mitglieder, wenn sie vor Beginn dieser beitragsfreien Zeiten mindestens sechs Monate Vollbeiträge entrichtet haben. Ist das nicht der Fall, bleibt die Mitgliedschaft nur durch Bezahlung des Anerkennungsbeitrag von € 4,50 monatlich aufrecht.
Das Jahrbuch ist eine praktische Sammlung aller einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Erlässe zum Dienst- und Besoldungsrecht der öffentlich Bediensteten.
Geheimer Erholungsort in Ungarn
Die GÖD-Mitgliedskarte bietet mehr als 500 Angebote und Ermäßigungen bei vielen Vorteilspartnern. Egal, ob für Freizeit, Auto, Sport, Bauen und Wohnen, Genuss, Kultur, Shopping und vieles mehr. Da ist praktisch für jede/n etwas dabei.
Unsere Informationsbroschüre wurde im Punkt BIldungsförderung aktualisiert.
Diese finden Sie auf Seite 12 und 13.
Welches Bild kommt uns in den Sinn, wenn wir an den Öffentlichen Dienst und an seine Gewerkschaft denken? Dieser Frage widmet sich unser neuer GÖD-Imagefilm.
Studie im Auftrag der GÖD, Eglo-Immobilien GmbH und Dr. Hans Rubatscher erstellt von Univ.-Prof. DDr. Jürgen Huber
Wann und unter welchen Bedingungen ist Telearbeit im Bundesdienst möglich? Wann darf Telearbeit widerrufen bzw. beendet werden?
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GÖD Landesvorstand Tirol
Südtirolerplatz 14-16
6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 560110
Fax: +43 512 560110 27420
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Wir kümmern uns um Ihre Probleme auf dem Gehaltssektor, Pensionsrecht, Dienstrecht, Zulagen und vieles mehr.