ÖGB-Solidaritätsversicherung
Spitaltagegeld
Im Falle eines unfallbedingten Spitalsaufenthaltes ( sowohl Freizeit- als auch Berufsunfall ) erhalten aktive Mitglieder und Pensionisten EUR 4,– ab dem ersten Tag, sofern der Aufenthalt mind. 4 Tage dauert. Das Maximum beträgt EUR 308,– (= 77 Tage).
Invaliditätsversicherung
Im Falle einer freizeitunfallbedingten dauernden Invalidität eines nicht im Ruhestand befindlichen Mitgliedes gebührt bei Totalinvalidität folgende Leistung (bei Teilinvalidität eine dem Grad entsprechend anteilige Leistung):
Bei einer Mitgliedsdauer von
mindestens 3 bis 10 Jahren: EUR 3.200,-
über 10 bis 25 Jahren: EUR 4.800,-
über 25 Jahren: EUR 6.400,-
Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen für aktive Mitglieder
Im Falle eines freizeitunfallbedingten Todesfalls eines nicht im Ruhestand befindlichen aktiven Mitglieds gebührt je nach Mitgliedschaftsdauer folgende Leistung:
mindestens 3 bis 10 Jahren: EUR 800,-
über 10 bis 25 Jahren: EUR 1.000,-
über 25 Jahren: EUR 1.200,-
Begräbniskostenbeitrags-Versicherung
Bei Ableben eines aktiven Mitglieds oder Mitgliedern, die nach 1971 in Ruhestand getreten sind, gebührt ein Begräbniskostenbeitrag je nach Mitgliedschaftsdauer in Höhe von:
mindestens 3 bis 10 Jahren: EUR 150,-
über 10 bis 20 Jahren: EUR 160,-
über 20 bis 30 Jahren: EUR 170,-
über 30 Jahre: EUR 180,-
Mitglieder, die bereits vor dem 1.1.1972 im Ruhestand waren, sind mit EUR 102,- versichert. (Diese Bestimmung gilt nicht für Mitglieder der vier Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes).
Ablebens-Risiko-Versicherung (für GÖD-, GdG-, GdE- und GPF-PensionistInnen)
Nach dem durch einen Unfall verursachten Tod eines sich am 1.1.2000 im Ruhestand befindlichen Mitgliedes der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (GÖD, GdG, GdE, GPF) werden folgende Versicherungsleistungen je nach Mitgliedschaftsdauer erbracht:
mindestens 3 bis 10 Jahren: EUR 875,-
über 10 bis 25 Jahren: EUR 1.310,-
über 25 Jahren: EUR 1.745,