Rechtsschutzregulativ ÖGB
Gewerkschaftlicher Rechtsschutz
Das Rechtsschutzregulativ ist eine freiwillige Leistung des ÖGB an seine Mitglieder in Angelegenheiten, die mit dem Lehr-, Arbeits- oder Dienstverhältnis oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen Funktion unmittelbar in Zusammenhang stehen.
Auch an Hinterbliebene eines Mitgliedes können Leistungen erbracht werden.
Die unentgeltliche Gewährung von Rechtsschutz in solchen Angelegenheiten kann sich erstrecken auf
- Rechtsberatung
- Vertretung vor Gerichten (ordentliches Gericht und Arbeitsgericht)
- Vertretung in Dienstrechts,- oder Disziplinarverfahren
- Vertretung vor Behörden und Ämtern (Finanzamt, Sozialversicherung, Einigungsamt, kollektivvertragliches Schiedsgericht, Schiedsgericht der Sozialversicherung, usw.)
- Rechtshilfe in Konkurs- oder Ausgleichsverfahren
- Durchführung von Interventionen
- Unterstützung in Exekutionsverfahren
Jedem Mitglied, welches mindestens 6 Monatsvollbeiträge nachweist, kann unentgeltlicher Rechtsschutz im Rahmen eines eigenen Rechtsschutzregulativs gewährt werden.
Der Rechtsschutz wird nicht nur in Angelegenheiten, die mit dem Dienstverhältnis, sondern auch mit der Ausübung einer Funktion in Gewerkschaft, Betriebsrat oder Personalvertretung im Zusammenhang stehen, gewährt.
Die Kosten des Rechtsschutzes Gerichtsgebühren, Barauslagen, eventuelle Anwaltskosten) werden von der GÖD getragen.
Die vollen Anwaltskosten werden aber nur dann gewährt, wenn das Mitglied rechtzeitig im Vorhinein beim Landesvorstand um Rechtsschutzgewährung ansucht.
Die Anwälte werden seitens des Landesvorstandes mit der Vertretung beauftragt.