Leistungen nach ÖGB-Unterstützungsordnung
Streik- und Aussperrungsunterstützung
Mitglieder, die an einem von den zuständigen gewerkschaftlichen Instanzen anerkannten Streik beteiligt sind und tatsächlich einen Einkommensverlust erleiden, erhalten eine Streikunterstützung.
Diese Unterstützung erhält in der Regel jedes Mitglied, welches drei Monatsvollbeiträge geleistet hat und mit den Beiträgen nicht mehr als zwei Monate im Rückstand ist.
Die Höhe der Streikunterstützung beträgt pro Woche das 12-fache des Durchschnittsmonatsbeitrages der vor dem Streik geleisteten drei Monatsvollbeiträge.
Gemaßregeltenunterstützung
Mitglieder, welche wegen ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeit und Einhaltung der kollektivvertraglichen Bestimmungen (Vertragstreue) arbeitslos werden, erhalten eine Gemaßregeltenunterstützung in der Höhe der Streikunterstützung.
Arbeitslosenunterstützung
Mitgliedern, welche ohne eigenes Verschulden arbeitslos werden und stellenlos im Sinne des AlVG sind, wird eine Arbeitslosenunterstützung gewährt. Sie beträgt das 4,0-fache des Durchschnittsmonatsbeitrages.
Dieser Monatsunterstützungsbeitrag wird
- nach 24 Monatsvollbeiträgen für drei Monate
- nach 120 Monatsvollbeiträgen für vier Monate und
- nach 180 Monatsvollbeiträgen für fünf Monate gewährt.