Bildungsförderungsbeitrag
Der Bildungsförderungsbeitrag wird gewährt für Dienstprüfungen sowie für Kurse und Ausbildungen (ohne Dienstauftrag) in engerm beruflichen Sinn - nach Abschluss sämtlicher dazugehöriger Module. Der Besuch von Freizeit- und Hobbykursen begründet daher keinen Anspruch auf den Bildungsförderungsbeitrag.
Formular bzw. Infoblatt siehe Downloads!