Bildungsförderungsbeitrag
Formular bzw. Infoblatt siehe Downloads!
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ist Ihr zuverlässiger Partner und Interessensvertretung!
Wir sind die zuständige Organisation aller Arbeitnehmer des Bundes, der Länder, der Bezirke, der öffentlichen Körperschaften, Fonds, Stiftungen, Anstalten & ausgegliederten Betriebe die entweder von Organen dieser Körperschaften verwaltet werden oder unter deren wirtschaftlichem Einfluss stehen, sowie der Zeitsoldaten des Bundesheeres. Wir sind auch zuständig für die Empfänger von Pensionsleistungen, sofern sie vor ihrer Pensionierung Mitglieder der Gewerkschaft waren; darüber hinaus auch für die in beruflicher Ausbildung stehenden Schüler & Studenten.
WANN: Mi., 8. Jänner 2025 15:00 - 17:00 Uhr
WO: GÖD Landesvorstand Tirol,
Südtiroler Platz 14 - 16, 6020 Innsbruck,
4. Stock, Zimmer 410
WER: RA Dr. Peter Klaunzer
Bitte um telefonische Voranmeldung unter Tel.-Nr. 0512 / 560110 - DW 27408, 27409, 27412 oder 27414.
· Berufstätige: Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 1 % des Bruttobezuges, höchstens jedoch 1 % des Referenzbetrags gem. § 3 Abs. 4 GehG (max. € 34,10).
· Pensionist:innen: Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5 % der Bruttopension (max. € 13,72).
· Personen in einem Ausbildungsverhältnis: Lehrlinge, Verwaltungsassistent:innen, Krankenpflegeschüler:innen, Personen im Ausbildungsdienst zahlen ab 1.1.2025 0,75 % ihres Einkommens aus dem Ausbildungsverhältnis.
· Fixe Beiträge – Personen ohne Einkommen: Schüler:innen und Student:innen ohne Dienstverhältnis, Arbeitslose und Personen in Familienhospizfreistellung oder Karenz bezahlen einen Anerkennungsbeitrag von € 4,50 monatlich.
· Ausnahmen: Personen im Präsenz- oder Zivildienst, in der Schutzfrist oder in Karenz nach MSchG und Personen in Karenz nach dem VKG bleiben beitragsfrei Mitglieder, wenn sie vor Beginn dieser beitragsfreien Zeiten mindestens sechs Monate Vollbeiträge entrichtet haben. Ist das nicht der Fall, bleibt die Mitgliedschaft nur durch Bezahlung des Anerkennungsbeitrag von € 4,50 monatlich aufrecht.
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Fragen zu Richtlinien für Zuschüsse von Bildungsfahrten durch die GÖD Tirol bitte an folgende E-Mail Adresse richten: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Der Vorstand der GÖD hat für das Jahr 2024 die Familienunterstützung beschlossen. Die Zuerkennung erfolgt
einmal jährlich für das laufende Kalenderjahr, bei Erfüllung nachstehender Voraussetzungen:
1. Eine Familie bezieht für drei oder mehrere Kinder Familienbeihilfe oder
2. Eine Familie bezieht für ein Kind oder mehrere Kinder erhöhte Familienbeihilfe.
Alle Mitglieder sind kostenlos im Rahmen dieser Gruppenversicherung versichert, wenn sie zum Zeitpunkt des
Versicherungsfalles seit mindestens 3 Jahren Mitglied des ÖGB waren und den Mitgliedsbeitrag regelmäßig und in richtiger Höhe
geleistet haben. Jugendliche Mitglieder, die infolge ihres Alters nicht drei Jahre Mitgliedschaft nachweisen können, werden
als für volle drei Jahre zugehörig behandelt.
GÖD Landesvorstand Tirol
Südtirolerplatz 14-16
6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 560110
Fax: +43 512 560110 27420
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wir sind Ihre Interessensvertretung
Wir kümmern uns um Ihre Probleme auf dem Gehaltssektor, Pensionsrecht, Dienstrecht, Zulagen und vieles mehr.