Familienunterstützung
Der Vorstand der GÖD hat für das Jahr 2024 die Familienunterstützung beschlossen. Die Zuerkennung erfolgt
einmal jährlich für das laufende Kalenderjahr, bei Erfüllung nachstehender Voraussetzungen:
1. Eine Familie bezieht für drei oder mehrere Kinder Familienbeihilfe oder
2. Eine Familie bezieht für ein Kind oder mehrere Kinder erhöhte Familienbeihilfe.
Informationsblatt_FAM_2024-1.pdf
Familienunterstützung_Antrag_ausfüllbar.pdf