Familienunterstützung
Diese betrifft Familien, welche für ein oder mehrere Kinder die erhöhte Familienbeihilfe beziehen, und schließlich alle Familien mit 3 oder mehr Kindern ohne Einkommensgrenze.
Die Höhe des Zuschusses wird vom Vorstand für das jeweilige Jahr festgelegt.
Voraussetzung: 12-monatige Mitgliedschaft.
Antragsformulare können schriftlich oder telefonisch bei der Landessektionsleitung bzw. im Landessekretariat angefordert werden. Diese Aktion läuft ganzjährig; die Anträge sind mit den erforderlichen Unterlagen direkt bei der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, Referat für soziale Betreuung, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien, einzubringen.