Familienunterstützung

Diese betrifft Familien, welche für ein oder mehrere Kinder die erhöhte Familienbeihilfe beziehen, und schließlich alle Familien mit 3 oder mehr Kindern ohne Einkommensgrenze.

Die Höhe des Zuschusses wird vom Vorstand für das jeweilige Jahr festgelegt.

Voraussetzung: 12-monatige Mitgliedschaft.

 

Antragsformulare können schriftlich oder telefonisch bei der Landessektionsleitung bzw. im Landessekretariat angefordert werden. Diese Aktion läuft ganzjährig; die Anträge sind mit den erforderlichen Unterlagen direkt bei der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, Referat für soziale Betreuung, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien, einzubringen.

GÖD Landesvorstand Tirol

Südtirolerplatz 14-16

6020 Innsbruck

Tel.: +43 512 560110

Fax: +43 512 560110 27420

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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