Familienunterstützung

Der Vorstand der GÖD hat für das Jahr 2024 die Familienunterstützung beschlossen. Die Zuerkennung erfolgt
einmal jährlich für das laufende Kalenderjahr, bei Erfüllung nachstehender Voraussetzungen:


1. Eine Familie bezieht für drei oder mehrere Kinder Familienbeihilfe oder
2. Eine Familie bezieht für ein Kind oder mehrere Kinder erhöhte Familienbeihilfe.

 

Lesen Sie hier ...

Informationsblatt_FAM_2024-1.pdf

Familienunterstützung_Antrag_ausfüllbar.pdf

 

GÖD Landesvorstand Tirol

Südtirolerplatz 14-16

6020 Innsbruck

Tel.: +43 512 560110

Fax: +43 512 560110 27420

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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