Unfallversicherung
für sämtliche Mitglieder der Exekutiv-Sektionen (einschl. Zollfahndung). Sie beginnt für den einzelnen Versicherten mit dem Tage der Eintragung in die Mitgliederevidenz der Gewerkschaft und erlischt mit dem Tage des Ausscheidens.
Die Versicherung erstreckt sich auf alle Unfälle, die dem Versicherten innerhalb und außerhalb seines Dienstes zustoßen sollten. Nicht versichert sind Unfälle bei Beteiligung an Preis-, Wettbewerbs-, Zuverlässigkeits- und Tourenfahrten, sofern es bei diesen Fahrten auf Erzielung einer Höchst- oder Durchschnittsgeschwindigkeit oder Zuverlässigkeit ankommt, sowie bei Trainingsfahrten auf der Rennstrecke. Alle Gewerkschaftsmitglieder der genannten Sektionen sind wie folgt versichert:
- EUR 146,- für den Fall des Todes durch Unfall
- EUR 500,- für den Fall der bleibenden Invalidität durch Unfall
Diese Versicherungssumme wird auf alle Fälle dann ausbezahlt, wenn der Kollege im Falle eines versicherten Unfalles in den dauernden Ruhestand versetzt wird;
- EUR 0,73 bei vorübergehender Dienstunfähigkeit durch Unfall vom 1. Tag bis zum 30. Tag
- EUR 1,46 vom 31. Tag bis höchstens 1 Jahr