Bildungsförderungsbeitrag
Formular bzw. Infoblatt siehe Downloads!
einmal im Jahr Anspruch!
Voraussetzungen:
Förderbar sind Ausbildungen, die während aufrechter Mitgliedschaft absolviert wurden. Weitere Voraussetzungen sind
Beitragswahrheit sowie keine Zahlungsrückstände. Der Bildungsförderungsbeitrag wird ab dem ersten Tag der aktiven
Mitgliedschaft zu 50 %, nach 6 Monaten zu 100 % gewährt. Der Zeitpunkt des Ansuchens muss innerhalb der Mitgliedschaft
liegen. Die Förderung wird nach Abschluss der Ausbildung gewährt. Eine Antragstellung ist bis längstens ein Jahr nach Abschluss
laut Bestätigung möglich. Alle FAQ’ s werden laufend auf www.goed.at ergänzt und sind dort im Detail einzusehen.