Außerordentliche Unterstützung

für Gewerkschaftsmitglieder, die unverschuldet in Notlage geraten sind.

Voraussetzung: Einjährige Mitgliedschaft.

Als unverschuldete Notlage sind in der Regel anzusehen:

 

Elementarereignisse

Kosten im Zusammenhang mit Ereignissen im persönlichen Bereich bzw. im Bereich der Familie, welche die zumutbare eigene Leistungskraft erheblich übersteigen.

Tod des Familienerhalters bzw. eines Angehörigen, Überbrückungshilfe für Witwen mit unversorgten Kindern.

 

Hinweis: Diese Angaben stellen lediglich eine unverbindliche Information dar, sie sind nicht vollständig. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine wie immer geartete Haftung übernommen.

Der Antrag ist unter Downloads herunterzuladen.

GÖD Landesvorstand Tirol

Südtirolerplatz 14-16

6020 Innsbruck

Tel.: +43 512 560110

Fax: +43 512 560110 27420

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontakt

 

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Wir kümmern uns um Ihre Probleme auf dem Gehaltssektor, Pensionsrecht, Dienstrecht, Zulagen und vieles mehr.

 

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