Außerordentliche Unterstützung
für Gewerkschaftsmitglieder, die unverschuldet in Notlage geraten sind.
Voraussetzung: Einjährige Mitgliedschaft.
Als unverschuldete Notlage sind in der Regel anzusehen:
Elementarereignisse
Kosten im Zusammenhang mit Ereignissen im persönlichen Bereich bzw. im Bereich der Familie, welche die zumutbare eigene Leistungskraft erheblich übersteigen.
Tod des Familienerhalters bzw. eines Angehörigen, Überbrückungshilfe für Witwen mit unversorgten Kindern.
Hinweis: Diese Angaben stellen lediglich eine unverbindliche Information dar, sie sind nicht vollständig. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine wie immer geartete Haftung übernommen.
Der Antrag ist unter Downloads herunterzuladen.