Leistungen des Landesvorstandes Tirol
Kinderferienzuschussaktion
Kinder von Mitgliedern unserer Gewerkschaft im Alter von 6 bis 15 Jahren, die in den Sommerferien allein oder mit den Eltern einen mindestens 14-tägigen Erholungsurlaub oder im Rahmen einer Ferienaktion ihre Ferien verbringen, können von der Gewerkschaft einen Zuschuss erhalten.
Die Höhe dieses Zuschusses wird vom Landesvorstand für das jeweilige Jahr festgelegt. Familien, welche für ein oder mehrere Kinder (ohne Altersgrenze) die erhöhte Familienbeihilfe beziehen, wird der doppelte Zuschuss gewährt. Die Auswahl der Ansuchen wird nach sozialen Gesichtspunkten getroffen.
Der Antrag kann unter "Downloads" heruntergeladen werden.
Zuschussaktion für Teilnehmer an Schulveranstaltungen für Schüler vom 5. bis 13. Schulbesuchsjahr:
Mitgliedern unserer Gewerkschaft, deren Kinder im 5. bis 13. Schulbesuchsjahr stehen und an mindestens einwöchigen Schulveranstaltungen teilnehmen (Schulskilager, Wien-Aktion, Schullandwoche, Schulsportwoche und andere Veranstaltungen gemäß der Schulveranstaltungsverordnung), kann auf Ansuchen ein Zuschuss gewährt werden. Die Höhe dieses Zuschusses wird vom Landesvorstand für das jeweilige Jahr festgelegt. Die Auswahl der Ansuchen wird nach sozialen Gesichtspunkten getroffen.
Der Antrag kann unter "Downloads" heruntergeladen werden.