Justiz - Sinkender Personalstand als Hauptproblem

Utl.: Türkis-blauer Personalplan des Bundes sieht bis 2022 weiteren Rückgang vor
Wien (APA) - Der sinkende Personalstand in der Justiz ist ein bereits seit Jahren beklagtes Problem.

 

Clemens Jabloner, Justizminister der Übergangsregierung, sprach in seinem Wahrnehmungsbericht von "zum Teil massiven Personaleinsparungen der letzten Jahre". Nach den derzeit noch gültigen Plänen soll dieser Kurs in den kommenden Jahren noch weitergehen; und das, während bei der Polizei aufgestockt wird.
Die aktuellen Personalplanungen des Bundes ab 2018 bzw. 2019 bis 2022 stammen noch aus der Ära Türkis-Blau. Von 12.076 Planstellen im damaligen Bereich "Justiz und Reformen" im Jahr 2018 ging es hier 2019 auf 11.900 hinunter. Für 2020 sind 11.591, für 2021 und 2022 jeweils 11.551 vorgesehen. Ganz anders sieht dies im Bereich Inneres aus, wo die Zahl von 34.215 auf 37.687 steigen soll.
Jabloner, der den "stillen Tod" der Justiz beklagt hatte, wies in seinem Bericht darauf hin, dass allein im "Fachdienst" der Gerichte und Staatsanwaltschaften - also beim Kanzleipersonal - in den Jahren 2016 bis 2018 180 Stellen gestrichen wurden. Weitere 124 sollten 2019 wegfallen, und für heuer ist ein weiterer Abbau um 169 vorgesehen.
Der Wahrnehmungsbericht warnt hier davor, dass der Personalabbau bereits zu "gravierenden Qualitätseinbußen und Verfahrensverzögerungen" geführt habe. Gefordert wird daher ein Stopp des Personalabbaus sowie 100 Planstellen zusätzlich. Außerdem sollen Pensionierungen bei Rechtspflegern nachbesetzt und 20 zusätzliche Staatsanwälte eingestellt werden - u.a. zur Bekämpfung von Terrorismus und Computerkriminalität.
Zusätzliches Personal gefordert wird auch für das Bundesverwaltungsgericht (10 Richter und 40 juristische Mitarbeiter zur rascheren Abwicklung von Berufungen in Asylverfahren) sowie für die Justizwache (über 250 Planstellen). Letztere soll auch in die Schwerarbeiterregelung aufgenommen werden.
Im jetzt gültigen türkis-grünen Regierungsprogramm werden hier keine konkreten Zahlen genannt. Es ist nur allgemein die Rede davon, den Personalstand im Strafvollzug nachhaltig zu sichern und die Justizverwaltung "mit den erforderlichen Ressourcen" auszustatten. Dies solle "nicht nur zur Aufrechterhaltung des Betriebs, sondern auch zur Verbesserung und für anstehende Reformen" geschehen.

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