GÖD-Info: Bundesministeriengesetz

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

 

Am 10. Jänner 2020 wurde im Nationalrat das neue Bundesministerien-gesetz beschlossen.

 

Hinsichtlich der Personalvertretung ist das Gesetz von der Intention getragen, die Zuständigkeit, die Zusammensetzung und die Funktionsperiode der bei den Bundesministerien eingerichteten Personalvertretungsorgane durch Verschiebungen der Ressortzuständigkeit nicht zu verändern, zumal ja erst Ende November 2019 Personalvertretungswahlen stattgefunden haben.
Die Bemühungen der GÖD führten zu einem von allen Parteien eingebrachten Abänderungsantrag, mit dem sichergestellt werden konnte, dass gewählte PersonalvertreterInnen bis zum Ablauf der Funktionsperiode ihr Mandat behalten, auch wenn sie aufgrund der Zuständigkeitsverschiebungen das Ressort wechseln.
Die Lösung eventuell noch bestehender Probleme werden wir im Rahmen einer ohnehin durchzuführenden PVG-Novelle (Anpassung an die neue Ressortstruktur) einfordern.

 

Mit kollegialen Grüßen

 

Daniela Eysn, MA, e.h.                                                                                     Mag. Dr. Eckehard Quin, e.h.
Bereichsleiterin Besoldung                                                                               Bereichsleiter Dienstrecht, Kollektivverträge

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