Nationalrat stimmt Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst zu

Utl.: Abänderungsantrag mit Klarstellungen zu Abfertigungsansprüchen von
Bundestheaterbediensteten einhellig angenommen
Wien 
Die zwischen Regierung und Beamtengewerkschaft vereinbarte Gehaltserhöhung für
den öffentlichen Dienst ist auf Schiene.

 

Der Nationalrat stimmte heute dem
ausverhandelten Gehaltsplus von durchschnittlich 2,3% mit breiter Mehrheit zu,
Gegenstimmen gab es nur von den Abgeordneten der NEOS. Basis für den Beschluss
bildete eine von der ÖVP vorgelegte Dienstrechts-Novelle, sie bringt auch einige weitere
Neuerungen für den öffentlichen Dienst.
Gemäß dem per Abänderungsantrag in die Dienstrechts-Novelle eingebauten
Gehaltsabschluss werden die Gehälter für Vertragsbedienstete und BeamtInnen des
Bundes mit 1. Jänner 2020 gestaffelt zwischen 2,25% im obersten und 3,05% im
untersten Einkommensbereich angehoben. Untergrenze ist ein monatliches Plus von 50
€, die Zulagen steigen um 2,3%. 320 Mio. € kostet das Paket den SteuerzahlerInnen, wie
das Finanzministerium laut Medienberichten errechnet hat.
Weitere Punkte der 3. Dienstrechts-Novelle 2019 betreffen u.a. Normierungen
hinsichtlich etwaiger Auslegungs- und Vollzugprobleme zum "Papamonat", die
unbefristete Verlängerung der Wiedereingliederungsteilzeit, die Schulevaluation und
die Begleitung von Schulentwicklungsprozessen durch HochschullehrerInnen. In
Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird außerdem
klargestellt, dass nicht verbrauchter Urlaub künftig nicht mehr automatisch verfällt,
wenn er nicht zeitgerecht in Anspruch genommen wurde. Vielmehr muss der bzw. die
Vorgesetzte nachweisen, dass er bzw. sie rechtzeitig und unmissverständlich auf die
Inanspruchnahme des Urlaubs gedrängt und diesen auch ermöglicht hat. Ergänzend
dazu wird normiert, dass Erklärungen und Anträge auf Ruhestandsversetzung in
Hinkunft frühestens drei Monate - statt zwei Monate - nach Einbringen wirksam werden.
Im Zuge der Debatte brachte Friedrich Ofenauer (ÖVP) einen von allen fünf Fraktionen
unterstützten Abänderungsantrag ein, um eine Klarstellung in Hinblick auf
Abfertigungsansprüche von Bundestheaterbediensteten vorzunehmen. Da diese
Bediensteten weitgehend BundesbeamtInnen gleichgestellt sind, gibt es damit auch
nach der Ausgliederung der Bundestheater keine Abfertigungsansprüche, soweit nicht
die Dienstgeber andere Regelungen vereinbaren. Diese Abänderung wurde einhellig
angenommen.
NEOS kritisieren Gehaltsabschluss ohne Reformschritte
Die NEOS hielten an ihrer bereits im Budgetausschuss geäußerten Kritik am
Gehaltsabschluss fest. Abgeordneter Gerald Loacker forderte mit einem
Entschließungsantrag eine Angleichung des Dienstrechts für öffentlich Bedienstete in
beide Richtungen. Demnach sollten nicht nur Schlechterstellungen, sondern auch
Besserstellungen des öffentlichen Dienstes gegenüber dem privaten Arbeitsrecht
beseitigt werden. Der Antrag blieb allerdings in der Minderheit. Loacker kritisierte
ebenso wie Karin Doppelbauer (NEOS) etwa bezahlte Mittagspausen als solche
Besserstellung. Es gehe um gleiches Recht für alle, so Doppelbauer, die jedoch auch die
Wertschätzung des öffentlichen Dienstes betonte. Ein so starkes Lohnplus ohne
Reformen habe aus ihrer Sicht allerdings einen fahlen Beigeschmack für
SteuerzahlerInnen, sagte die NEOS-Abgeordnete.
ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne begrüßen Abschluss, FPÖ zudem für eigenes
Exekutivdienstrecht.
Die ÖVP-Abgeordneten Friedrich Ofenauer, Gertraud Salzmann und Hans Stefan Hintner
begrüßten die Gesetzesnovelle ausdrücklich. Der öffentliche Dienst sei eine tragende
Säule der Republik, so etwa Salzmann. Die Bevölkerung sei sich dessen auch bewusst,
wie eine jüngste Studie zeige. Hintner sieht im Gehaltsabschluss unter anderem positiv,
dass die Massenkaufkraft und damit die Konjunktur unterstützt werde.
Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) geht davon aus, dass auch Länder und Kommunen mit
den Gehaltsanpassungen im Bund nachziehen werden. Diese stellten eine
Wertschätzung aller öffentlich Bediensteten dieses Landes dar, betonte Heinisch-Hosek.
Aus Sicht von Christian Drobits (SPÖ) spiegelt der positive Gehaltsabschluss die
funktionierende Sozialpartnerschaft in Österreich wider und stellt eine
"Erfolgsgeschichte" dar. Viele Menschen würden indirekt und direkt davon profitieren.
Einig mit Drobits war Markus Koza (GRÜNE), wonach es ein positives Zeichen sei, gerade
die unteren und niedrigeren Einkommen im Verhältnis stärker anzuheben. In diesem
Zusammenhang verwies Koza auch auf den aus seiner Sicht positiven Sockel von 50
Euro. Er wies allerdings auch auf Herausforderungen im Bereich öffentlicher Dienst hin,
etwa im Hinblick auf die aufgrund seiner "Überalterung" notwendigen
Nachbesetzungen.
Christian Lausch (FPÖ) hingegen konnte der Vorlage zwar grundsätzlich zustimmen, sah
darin aber nicht den großen Wurf. Der Lohnabschluss sei unter "Schwarz-Blau" höher
und gerechter gewesen. Überfällig und ein wichtiger Schritt wäre für ihn allerdings ein
eigenes Dienstrecht für die Exekutive, wie er betonte.
Demgegenüber sieht Eva Blimlinger (GRÜNE) dringendere Probleme, insbesondere was
die von Koza erwähnten Nachbesetzungen von Planstellen betreffe. Es gehe nicht um
einen schlanken, sondern um einen guten und abgesicherten Staat, so Blimlinger.
Richtung NEOS würde sie deren Forderung umdrehen - nämlich umgekehrt die
Privatwirtschaft an den öffentlichen Dienst anzupassen, beispielsweise im Hinblick auf
Mittagspausen.

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