GÖD-Schnedl: Besoldungsreform 2019 im Sinne der öffentlich Bediensteten

Utl.: Der Nationalrat hat das Verhandlungsergebnis der GÖD mit überwältigender
Mehrheit beschlossen.
Wien (OTS) - „Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 8. Mai 2019 festgestellt, dass das
Besoldungssystem der Bundesbediensteten diskriminierend ist. Damit wurde die Rechtsmeinung der GÖD bestätigt.

Bereits am Tag der Urteilsverkündung hat das

Verhandlungsteam der GÖD klargemacht, dass die Diskriminierten entschädigt werden
müssen und aufgrund der notwendigen Besoldungsreform niemand etwas in der
Lebensverdienstsumme verlieren darf“, erläutert GÖD-Vorsitzender Norbert Schnedl die
Vorgangsweise der GÖD.
„Das erzielte Verhandlungsergebnis ist ein Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen. In
komplexen und schwierigen Verhandlungen konnten die erhobenen Forderungen
umgesetzt werden. Die diskriminierten Kolleginnen und Kollegen werden entschädigt.
Verluste sind ausgeschlossen“, begrüßt Schnedl das Verhandlungsergebnis.
„Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und ein funktionierendes Gemeinwesen ist ohne
Öffentlichen Dienst und den vielen hoch motivierten Kolleginnen und Kollegen nicht
denkbar. Die verhandelte Regelung ist fair und zeugt von einem hohen Maß an
Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten“, schließt Schnedl.

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