Dienstrecht für BundesbeamtInnen: Neuberechnung der Vordienstzeiten, nur mehr eine einzige Disziplinarbehörde

Utl.: Bundesrat spricht sich einhellig für Dienstrechtsnovelle aus


Wien (PK) - Neben der Parteienfinanzierung passierte auch die gestern vom Nationalrat
beschlossene Dienstrechtsnovelle, inklusive der Neuerungen für die Berechnung der
Vordienstzeiten den Bundesrat einhellig ohne Einspruch.


Durch die Dienstrechts-Novelle 2019 wird es für BundesbeamtInnen ab 2020 nur noch
eine beim Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport angesiedelte
Disziplinarbehörde geben. Überdies wird normiert, dass die neue zentrale
Bundesdisziplinarbehörde, die die Disziplinarkommissionen in den einzelnen
Ministerien ersetzt, nicht für die BeamtInnen der Parlamentsdirektion, der
Volksanwaltschaft und des Rechnungshofs zuständig sein wird. Schließlich sprechen
sich die Abgeordneten auch dafür aus, JustizwachebeamtInnen mit besonders
belastender Tätigkeit einen Zugang zur Schwerarbeiterpension zu ermöglichen.
Der Beschluss enthält zudem auch neue Regelungen betreffend die Anrechnung von
Vordienstzeiten und reagiert damit auf die neuerliche Beanstandung der geltenden
Bestimmungen durch den EuGH. Die eingefügten Bestimmungen sehen nun vor, alle
Bundesbediensteten, deren Vorrückungsstichtag bei der Anrechnung unter Ausschluss
der vor dem 18. Geburtstag zurückgelegenen Zeiten festgesetzt wurde, von Amts wegen
nach einem einheitlichen Regelwerk neu einzustufen, das nicht mehr an den 18.
Geburtstag anknüpft. In diesem Sinn werden etwa Zeiten als Lehrling beim Bund sowie
Schulzeiten ab dem 1. September der 12. Schulstufe auch dann - nachträglich -
angerechnet, wenn sie in die Zeit vor dem 18. Geburtstag fielen. Zeiten, die nach der
früher geltenden Rechtslage im öffentlichen Interesse nur bis zu einer Höchstgrenze
angerechnet werden konnten, sind nunmehr unbeschränkt zu berücksichtigen. Auch die
Anrechnung sonstiger Zeiten knüpft nicht mehr an einen Altersstichtag an. Zusätzlich
werden künftig wieder alle Formen des Präsenz- und Zivildienstes im Ausmaß der
tatsächlich zurückgelegten Zeiten angerechnet.
ÖVP, SPÖ und FPÖ klar für die Dienstrechtsnovelle
Für Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP/St)steht ganz klar die wesentliche
Verbesserung für alle Beteiligten im Vordergrund. Eine einheitliche Disziplinarbehörde
sieht er als massiven Fortschritt, dadurch entstehe Rechtssicherheit. Auch die
Vereinheitlichung der angerechneten Dienstjahre würde die bisherige
Altersdiskriminierung ablösen, ist Schwindsackl überzeugt.
Von Seiten der SPÖ kommt ebenfalls Zustimmung für die Novelle. Bundesrätin Elisabeth
Grimling (SPÖ/W) rückte besonders die Reparatur der anrechenbaren Vordienstzeiten in
den Vordergrund. Die Neuberechnungen der Vordienstzeiten - auch rückwirkend -
bräuchten allerdings massiven Personaleinsatz in den zuständigen Personalstellen.
Auch die gemeinsame Disziplinarbehörde wird von Grimling befürwortet.
Gemeinsame Disziplinarbehörde bringe mehr Rechtssicherheit und mehr
Gleichbehandlung
Eine gemeinsame Bundesdisziplinarbehörde sei ein großer, guter Schritt, denn es
brächte mehr Rechtssicherheit und auch mehr Gleichbehandlung in den Verfahren, so
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N). Endlich sei die Altersdiskriminierung - wie
schon vom EuGH kritisiert - beendet. Er begrüßte die Zustimmung der ÖVP und SPÖ-
KollegInnen zu dieser Dienstrechtsnovelle. Besonders die Angleichung der
JustizwachebeamtInnen mit SicherheitswachebeamtInnen und den dadurch
ermöglichten Zugang zur Schwerarbeiterreglegung erfreute Spanring. Mit einem
anschaulichen Bericht aus dem Arbeitsalltag der JustizwachebeamtInnen zeigte er die
schwierige Situation dieser Berufssparte auf. Gerade der öffentliche Dienst sei der
Garant für Stabilität in unserem Land. Respekt und Wertschätzung sowie moderne und
bedarfsbedingte Arbeitsbedingungen müssten den MitarbeiterInnen im öffentlichen
Dienst bereitgestellt werden.
Die BundesrätInnen Klara Neurauther (ÖVP/T) und Wolfgang Beer (SPÖ/W) betonten in
ihren Wortmeldungen die notwendige Modernisierung des Dienstrechts, "Es sei nun der
heutigen Zeit angepasst worden".
Fristsetzungsanträge der Grünen abgelehnt
Schließlich standen noch drei Fristsetzungsanträge von Bundesrat David Stögmüller
(Grüne/O) zur Abstimmung. Dem Kinderrechteausschuss sollte zur Behandlung der
Anträge zur "Weiterführung der Jugendhilfe nach der Volljährigkeit" (249/A-BR-2016)
und für eine "Bestmögliche Umsetzung der Kinderrechte" (220/A-BR-2016) eine Frist bis
zum 11. Juli 2019 gestellt werden. Der Gesundheitsausschuss sollte sich ebenfalls bis zu
diesem Zeitpunkt mit dem Sanitätergesetz (238/A-BR-2017) befassen. Stögmüller konnte
sich damit aber nicht durchsetzen.

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