Nationalrat: Ausbau der schulischen Ganztagesangebote geht weiter

Utl.: Vormalige Opposition trägt Beschluss trotz Unzufriedenheit mit

Der Ausbau der Ganztagesbetreuung an den Schulen kann auch nach Auslaufen der
entsprechenden Bund/Länder-Vereinbarung weitergehen.

Basis dafür ist ein
entsprechender Beschluss des Nationalrats vom Dienstagabend. Obwohl alle Fraktionen
für die Vorlage votierten, hagelte es mannigfaltige Kritik.
Im Bildungsinvestitionsgesetz geregelt ist die Verteilung von 750 Mio. Euro aus der
"Bankenmilliarde" für die Jahre 2020 bis 2033. Damit sollen einerseits neue Plätze
gefördert, andererseits aber auch die Gemeinden bei den Personalkosten unterstützt
werden. Die Bundesländer erhalten Zweckzuschüsse in der Höhe von 428 Mio., die sie
gemäß eigener Vereinbarungen den Schulerhaltern überweisen.
Der SPÖ missfiel wie der Liste JETZT besonders, dass mit dem heutigen Beschluss der
Ausbau entgegen den ursprünglichen Plänen deutlich verlangsamt werde.
Bildungsministerin Iris Rauskala versicherte hingegen, dass das Ressort alles dazu tun
werde, das Ausbauziel von 40 Prozent früher als vorgesehen zu erreichen.
Seitens der NEOS nannte es Douglas Hoyos eine "Katastrophe", dass Schulen mit
ganztägiger Betreuung nicht mehr in verschränkte Ganztagsschulen umgewandelt
werden könnten. Gleicher Meinung war Ex-Bildungsministerin Sonja Hammerschmid
(SPÖ).
Freilich war gerade diese Maßnahme ÖVP und FPÖ als Zeichen der Wahlfreiheit
besonders wichtig. Ohnehin gab es für die ehemaligen Koalitionspartner wenig zu
meckern. Die Nachmittagsbetreuung könne ausgeweitet und qualitativ verbesserte
werden, meinte VP-Bildungssprecher Rudolf Taschner.
Sein freiheitlicher Kollege Wendelin Mölzer lobte, dass nun auch Privatschulen mit
Öffentlichkeitsrecht von den Förderungen profitieren könnten. Dies gefällt auch Hoyos,
ebenso wie dass über gebliebene Gelder von den Ländern für Unterstützungspersonal
verwendet werden können. Konkret darf in den Jahren 2020 bis 2022 jedes Bundesland
fünf Prozent jenes Geldes, das von ihm bisher nicht für Ganztagsschulen verbaut wurde,
zur Teilfinanzierung von Unterstützungspersonal genutzt werden. Einschränkung: Das
Land muss die Hälfte der Kosten für diese Schulsozialarbeiter und mobilen
interkulturellen Teams selbst tragen.

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