Nationalrat: Karenzzeiten werden ab August voll angerechnet
Utl.: Bei Gehaltsvorrückungen und Urlaubsanspruch - Einstimmiger Beschluss, aber
keine rückwirkende Geltung
Karenzzeiten werden bei Gehaltsvorrückungen künftig voll anerkannt. Das hat
der Nationalrat am Dienstag einstimmig beschlossen.
Allerdings wird das nicht
rückwirkend gelten, was aus Sicht der ÖVP für die Betriebe "unfinanzierbar" gewesen
wäre, sondern pro futuro ab August. Sowohl ÖVP als auch SPÖ reklamierten die
Urheberschaft für den Beschluss für sich.
Für die Bemessung von Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und
Kündigungsfristen werden derzeit maximal zehn Karenzmonate angerechnet. Künftig
wird für alle Ansprüche, die sich nach der Dauer der Beschäftigung richten - also auch
Gehaltsvorrückungen - die gesamte Karenzzeit in vollem Umfang berücksichtigt.
Die entsprechende Änderung des Mutterschutzgesetzes haben die Abgeordneten aller
Fraktionen am Dienstagnachmittag einstimmig beschlossen. Wobei die ÖVPAbgeordnete
Tanja Graf den ursprünglichen SPÖ-Antrag aber scharf kritisierte. Dieser
habe rückwirkende Geltung vorgesehen habe, der für die Unternehmen unfinanzierbar
gewesen wäre, wie Graf meinte.
Dass die ÖVP die Idee für die nun gewählte Vorgehensweise für sich reklamierte, wollte
SP-Sozialsprecher Josef Muchitsch aber nicht gelten lassen, weil die von der ÖVP schon
2018 zugesagte Anrechnung von bis zu 24 Monaten nie gekommen sei. "Dass es zu einer
breiten Beschlussfassung kommt, ist nicht euer Verdienst, das ist unser Verdienst",
deponierte er in Richtung ÖVP.