Nationalrat: Mehr Geld bei Mindestpensionen

Utl.: SPÖ und NEOS vermuten Fluss des Bonus vor allem ins Ausland

Mindestpensionisten mit langen Beitragszeiten bekommen einen Bonus. Eine
entsprechende gesetzliche Regelung hat der Nationalrat am Dienstag gegen die
Stimmen der NEOS fixiert. Umstritten ist, ob der Bonus auch ins Ausland exportiert
werden kann.


Konkret wird festgelegt, dass man mit 40 Versicherungsjahren einen Bonus bekommt,
der den Bezug auf 1.315 Euro brutto erhöht, für Ehepaare sind 1.782 Euro vorgesehen.
Bei 30 Erwerbsjahren sollen zumindest 1.080 Euro ausgeschüttet werden. Angerechnet
werden zwölf Monate Präsenz- bzw. Zivildienst sowie bis zu fünf Jahre
Kindererziehungszeiten.
Seitens der SPÖ störte Sozialsprecher Josef Muchitsch einerseits dieser Deckel von fünf
Jahren, der Menschen mit Krankheiten während ihrer Berufslaufbahn benachteilige.
Andererseits vermutet er, dass die Leistung auch ins Ausland mitgenommen werden
kann, was die Kosten massiv erhöhen würde.
Für NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker ist soundso klar, dass der Bonus auch nach
Hause exportiert werden kann. Habe jemand etwa in Rumänien 35 Jahre und in
Österreich fünf gearbeitet, sei diese Person bezugsberechtigt. Damit werde der größte
Teil der Ausgaben nicht bei den österreichischen Pensionisten sondern im Ausland
landen. Gescheiter wäre es gewesen, die als eine Art Mindestpension fungierende
Ausgleichszulage zu erhöhen.
VP-Klubchef August Wöginger gestand zu, dass ein entsprechendes "Restrisiko" besteht.
Es sei aber im Gesetz klar festgeschrieben worden, dass der Bonus auf einen Wohnsitz
im Inland abziele. Eine ähnliche Regelung bei 30 Erwerbsjahren habe rechtlich auch
gehalten. Somit handle es sich beim heutigen Beschluss um eine große familien- und
sozialpolitische Leistung.
Ganz ähnlich lautete die Einschätzung des Freiheitlichen Werner Neubauer. Er sieht
einen Meilenstein der österreichischen Sozialpolitik. Pensionisten würden so weniger
Bittsteller der Politik und ihre Armut werde sinken, womit ein Altern in Würde möglich
werde.
Einstimmig beschlossen wurde, dass Rechtsanwälte, die der Versorgungseinrichtung
ihrer Rechtsanwaltskammer im Krankheitsfall angehören, nicht dem ASVG zufallen.
Ferner gegen SPÖ und JETZT abgesegnet wurde eine Änderung in der Zusammensetzung
der Alterssicherungskommission, die vier von den zuständigen Ministerien nominierten
Fachleuten ein volles Stimmrecht gibt.

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