Verfassungsausschuss gibt grünes Licht für zentrale Disziplinarbehörde für BundesbeamtInnen

Utl.: Regelungen über Vordienstzeiten werden nach EuGH-Urteil neuerlich repariert


Wien (PK) - Für BundesbeamtInnen wird es ab 2020 nur noch eine Disziplinarbehörde geben. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute den Weg für eine der letzten Regierungsvorlagen der türkis-blauen Koalition frei gemacht.

Neben ÖVP und FPÖ stimmten auch SPÖ, NEOS und JETZT für die Dienstrechts-Novelle, wobei in das Gesetzespaket per Abänderungsantrag kurzfristig auch neue Regelungen betreffend die Anrechnung von Vordienstzeiten eingebaut wurden. Damit reagieren die Abgeordneten auf die neuerliche Beanstandung der geltenden Bestimmungen durch den EuGH. Überdies wird per ergänzender Verfassungsnovelle normiert, dass die neue zentrale Bundesdisziplinarbehörde, die die Disziplinarkommissionen in den einzelnen Ministerien ersetzt, nicht für die BeamtInnen der Parlamentsdirektion, der Volksanwaltschaft und des Rechnungshofs zuständig sein wird. Diese Bestimmungen wurden von ÖVP, FPÖ, SPÖ und NEOS unterstützt.
Enthalten sind in der Sammelnovelle auch verschiedene Änderungen im Personalvertretungsgesetz. Zudem spricht sich der Ausschuss auf Basis eines ÖVP-FPÖ-SPÖ-Entschließungsantrags dafür aus, JustizwachebeamtInnen mit besonders belastender Tätigkeit einen Zugang zur Schwerarbeiterpension zu ermöglichen.
Begründet wird die geplante Zentralisierung der Disziplinarverfahren damit, dass es in einzelnen Ressorts nur wenige Verfahren gibt und es durch die stetig abnehmende Zahl von BeamtInnen zunehmend schwieriger wird, die Disziplinarkommissionen zu besetzen. Zudem handle es sich meist um komplexe Dienstrechtsverfahren, die nicht selten vor den Verwaltungs- bzw. Höchstgerichten landen. Vor diesem Hintergrund könnte eine zentrale Behörde nach Meinung der Abgeordneten mehr Rechtssicherheit durch eine Professionalisierung der Entscheidungen sowie eine einheitlichere Spruchpraxis bringen. Auch der Rechnungshof habe eine Konzentration der Disziplinarverfahren bei einer Stelle empfohlen, wird in den Erläuterungen hervorgehoben.
Angesiedelt wird die unabhängige Bundesdisziplinarbehörde beim Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport. Ihr sollen den Erläuterungen zufolge neben der Leiterin bzw. dem Leiter weitere zwölf hauptberufliche MitarbeiterInnen in akademischer Verwendung sowie ein 13-köpfiges Unterstützungsteam angehören. Die Entscheidungen werden - wie auch in den derzeitigen Disziplinarkommissionen - in Disziplinarsenaten getroffen, die sich aus einem/einer hauptberuflich tätigen Senatsvorsitzenden sowie je einem dienstgeberseitig und einem dienstnehmerseitig nominierten Mitglied zusammensetzen. Diese beiden Mitglieder sollen grundsätzlich aus dem Ressort des/der Beschuldigten kommen.
Ausgenommen von der Zuständigkeit der zentralen Bundesdisziplinarbehörde werden BeamtInnen der Parlamentsdirektion, des Rechnungshofs und der Volksanwaltschaft sein. Für sie wird laut Abänderungsantrag und ergänzender Verfassungsnovelle eine eigene Disziplinarkommission beim Parlament eingerichtet. Das sei aus verfassungsrechtlichen Gründen, insbesondere mit Blick auf das Prinzip der Gewaltenteilung geboten, heißt es dazu in den Erläuterungen. Aufnehmen sollen die zentrale Bundesdisziplinarbehörde und die bei der Parlamentsdirektion eingerichtete neue Disziplinarkommission ihre Arbeit mit 1. Juli 2020.
Neue Regeln für die Anrechnung von Vordienstzeiten
Einen neuen Anlauf nehmen die Abgeordneten darüber hinaus zur EU-rechtskonformen Ausgestaltung der Bestimmungen über die Anrechnung von Vordienstzeiten von öffentlich Bediensteten, nachdem der EuGH auch die 2015 erfolgte Gesetzesreparatur als altersdiskriminierend gekippt hat. Vor allem der Umstand, dass vor dem 18. Lebensjahr zurückgelegte Dienstzeiten auch nach der Besoldungsreform bei der Gehaltseinstufung de facto unberücksichtigt blieben, ist für den EuGH nicht akzeptabel.
Die neuen, mittels ÖVP-SPÖ-FPÖ-Abänderungsantrag in die 2. Dienstrechts-Novelle eingefügten Bestimmungen, sehen nun vor, alle Bundesbediensteten, deren Vorrückungsstichtag bei der Anrechnung unter Ausschluss der vor dem 18. Geburtstag zurückgelegenen Zeiten festgesetzt wurde, von Amts wegen nach einem einheitlichen Regelwerk neu einzustufen, das nicht mehr an den 18. Geburtstag anknüpft. In diesem Sinn werden etwa Zeiten als Lehrling beim Bund sowie Schulzeiten ab dem 1. September der 12. Schulstufe auch dann - nachträglich - angerechnet, wenn sie in die Zeit vor dem 18. Geburtstag fielen. Zeiten, die nach der früher geltenden Rechtslage im öffentlichen Interesse nur bis zu einer Höchstgrenze angerechnet werden konnten, sind nunmehr unbeschränkt zu berücksichtigen. Auch die Anrechnung sonstiger Zeiten knüpft nicht mehr an einen Altersstichtag an. Zusätzlich werden künftig wieder alle Formen des Präsenz- und Zivildienstes im Ausmaß der tatsächlich zurückgelegten Zeiten angerechnet.
Mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019 werden schließlich Vorkehrungen für die im Spätherbst stattfindenden Personalvertretungswahlen getroffen. So will man etwa durch die Vorverlegung zahlreicher Fristen sicherstellen, dass per Briefwahl abgegebene Stimmen rechtzeitig beim zuständigen Wahlausschuss einlangen. Außerdem werden den Dienststellenausschüssen auch bei der Gewährung von Sabbaticals und bei beantragten Arbeitszeitreduzierungen ohne gesetzlichen Anspruch Mitwirkungsrechte eingeräumt.
Breite Zustimmung zum Gesetzespaket
Das umfangreiche Gesetzespaket wurde im Rahmen der Debatte unter anderem von Friedrich Ofenauer (ÖVP), Werner Herbert (FPÖ), Angela Lueger (SPÖ), Christian Lausch (FPÖ) und Nikolaus Scherak (NEOS) begrüßt. Mit der neuen Vordienstzeitenregelung habe man eine gerechte und adäquate Regelung gefunden, zeigte sich etwa FPÖ-Abgeordneter Herbert zufrieden. Niemandem werde etwas weggenommen, gleichzeitig würden bei der letzten Überleitung entstandene Probleme beseitigt. SPÖ-Abgeordnete Lueger begrüßte insbesondere auch, dass Präsenz- und Zivildienstzeiten künftig wieder zur Gänze - und nicht nur bis zu einem Ausmaß von sechs Monaten - bei der Gehaltseinstufung berücksichtigt werden.
Ohne eine rasche Neuregelung der gesetzlichen Bestimmungen drohe durch die unmittelbare Anwendung des Urteils ein hohes budgetäres Risiko, warnte ÖVP-Mandatar Ofenauer. Er bedankte sich in diesem Sinn bei Finanzminister Eduard Müller, dass es möglich gewesen sei, den vorliegenden Abänderungsantrag einzubringen. FPÖ-Abgeordneter Lausch hob insbesondere die künftige Gleichstellung von JustizwachebeamtInnen mit SicherheitswachebeamtInnen bei den Regelungen zur Schwerarbeiterpension hervor. Johannes Jarolim (SPÖ) erinnerte an die extremen Belastungen der JustizwachebeamtInnen und forderte eine Personalaufstockung für diesen Bereich. Finanzminister Eduard Müller stellte fest, die Lösung betreffend die Vordienstzeiten schaffe eine Balance zwischen dem Gebot der Rechtsrichtigkeit und den
Anliegen der DienstnehmerInnen und nehme darüber hinaus auch Rücksicht auf das Budget.

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