Ganztagsschule: Förderung künftig auch für Horte und in Ferien

Utl.: Bei Einhaltung von Öffnungszeiten und Qualitätskriterien der Lernbetreuer -
Bund schwebt Beteiligung an Kosten für Schulsozialarbeiter vor


Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) will den Ausbau der ganztägigen Schulformen auf
neue Beine stellen und künftig auch Horte und Ferienbetreuung fördern. Als Anreiz für die
Gemeinden will sich der Bund zudem künftig an den Personalkosten beteiligen. Insgesamt
sollen von 2020 bis 2022 rund 203 Mio. Euro fließen, statt für derzeit 33 soll es dann für 40
Prozent der Pflichtschüler Angebote geben.
Festgeschrieben werden soll das in einer Neufassung des Bildungsinvestitionsgesetzes
für die Jahre 2020 bis 2022, die noch mit den Ländern abgestimmt werden soll. Die
Novelle ist für Faßmann nicht nur notwendig, weil die aktuelle 15-a-Vereinbarung
zwischen Bund und Ländern zum Ausbau der Ganztagsschulen mit dem
Sommersemester 2019 ausläuft. Er ortete am Dienstag bei einer Pressekonferenz auch
"Konstruktionsfehler" bei der bisherigen Regelung.
Die Gemeinden hätten bisher Angst gehabt, auf den Personalkosten im Freizeitteil sitzen
zu bleiben, wenn die Anschubfinanzierung durch den Bund (etwa für Umbauten etc.)
ausläuft. Während Bund bzw. Länder nämlich für die Finanzierung der Unterrichts- und
Lernzeit verantwortlich sind, fällt der Freizeitteil in die Verantwortung der Schulerhalter und
das sind bei den Pflichtschulen (v.a. Volksschule, Neue Mittelschule) die Gemeinden.
Mindestens 110 Mio. Euro aus der laufenden 15-a-Vereinbarung seien deshalb nicht
abgerufen worden, die endgültige Abrechnung steht noch aus. Faßmann möchte deshalb,
dass der Bund sich künftig mit rund 70 Prozent an den Personalkosten beteiligt, dafür
sollen 129 der 203 Mio. Euro eingesetzt werden. Für den Ausbau sind 74 Mio. Euro
vorgesehen. Auch dass bisher Ganztagsbetreuung an Schulen und dabei vor allem
verschränkte Angebote mit einem Wechsel von Unterricht, Lern- und Freizeit bevorzugt
wurden, hat laut Faßmann den Interessen von Ländern, Gemeinden und Eltern
widersprochen und dazu geführt, dass der Ausbau schleppend voranging.
Ziel des neuen Gesetzes ist es laut Faßmann, an 85 Prozent der Standorte - also Schulen
für Sechs- bis 14-Jährige oder Einrichtungen in unmittelbarer Nähe - ganztägige
Betreuung anbieten zu können. Derzeit gibt es vor allem in den großen Städten, im
Nordburgenland und in Vorarlberg viel Angebot. Wenn Infrastruktur wie Speisesäle
vorhanden seien, sei auch ein weiterer Ausbau der Plätze leichter möglich, betonte der
Minister. Die Zahl der Plätze soll bis 2022 von derzeit 190.000 auf 230.00 steigen.
Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung von Qualitätskriterien: Die Schulen
bzw. Gemeinden müssen von sieben Uhr bis Unterrichtsbeginn und am Nachmittag
mindestens bis 16 Uhr Betreuung bieten. Für Zuschüsse zur Ferienbetreuung müssen die
Einrichtungen mindestens von acht bis 16 Uhr offenstehen. Außerdem muss in den
Lernzeiten qualifiziertes Personal mit Lehramtsstudium oder Befähigungsprüfung
eingesetzt werden, damit "die Eltern die Sicherheit haben, dass die Hausübungen mit
Qualität erledigt werden". Gruppen dürfen außerdem maximal 25 Kinder umfassen und die
Raumausstattung muss stimmen. Geld fließt nur, wenn die Kriterien eingehalten werden
und auch nur für tatsächliche Betreuungszeiten etwa in den Ferien.
Ein Teil der Mittel könnte allerdings für einen anderen Bereich gewidmet werden: Geht es
nach dem Bildungsministerium, sollen 10 Mio. Euro als Anreiz für die Länder eingesetzt
werden, die zuletzt aus dem "Integrationstopf" finanzierten Schulsozialarbeiter,
Psychologen und Sozialpädagogen weiterzubeschäftigen. Bund und Länder sollen sich die
Kosten zur Hälfte teilen, kündigte Faßmann an.
Das Bildungsinvestitionsgesetzes war eigentlich für die Verteilung der 750 Mio. Euro
umfassenden "Bankenmilliarde" geschaffen worden. Ursprünglich sollten diese Mittel
zwischen 2018 und 2023 in den Ausbau von Ganztagsschulen investiert werden. Anfang
2018 wurden die Mittel dann mit der Begründung, dass die Länder das nicht abholen
würden, bis 2032 gestreckt. Für die Jahre 2020 bis 2022 stehen noch 93 Mio. Euro aus
diesem Topf zur Verfügung, dazu kommen noch die voraussichtlich 110 Mio. Euro, die von
den Ländern bisher nicht abgerufen wurden.
Die Novelle versteht man im Bildungsministerium als Übergangsregelung. Nach 2022 soll
die Finanzierung der Ganztagsschulen idealerweise im Finanzausgleich festgehalten sein,
so Generalsekretär Martin Netzer.

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