Gewerkschaft lässt Karfreitagsregelung prüfen
Die Novelle zum Arbeitsruhegesetz, die den Karfreitag als Feiertag für Evangelische und
Altkatholiken abschafft, wird nächste Woche durch den Bundesrat gehen und dann in Kraft
treten.
Die neue Rechtslage wird damit schon am heurigen Karfreitag, dem 19. April
gelten.Aber viele Gemeinden und Ämter geben am Karfreitag ihren Bediensteten wie bisher frei,
auch in der Privatwirtschaft dürfte es einige Ausnahmen von der neuen Regelung geben.
Fraglich ist, ob sie überhaupt hält. Jetzt überlegt auch die Gewerkschaft rechtliche
Schritte.