Steuerreform: "Grösste Entlastung aller Zeiten" kaum finanzierbar -

Steuerreform: "Grösste Entlastung aller Zeiten" kaum finanzierbar -
Utl.: Für neuen Rekord müssten Steuern um mehr als 1,5 Prozent der
Wirtschaftsleistung sinken - Steuerreform soll ab 2020 in Etappen kommen -
Ausgleich für "kalte Progression" im Wahljahr 2022


Wien (APA) - Für die von Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer (ÖVP) erhoffte
"größte Steuerreform aller Zeiten" wäre wohl mehr Geld nötig, als von der Regierung
bisher angekündigt. Darauf lässt eine der APA vorliegende Aufstellung des Wifo über die
drei letzten Steuerreformen schließen. Um deren Volumen zu übertrumpfen, wären
demnach mehr als 1,5 Prozent des BIP nötig - 2020 also 6,3 Mrd. Euro.
Bei Steuersenkungen üben sich Regierungen gerne in Superlativen - und zwar
unabhängig von der Parteifarbe. 2004 verkündete Schwarz-Blau unter Kanzler Wolfgang
Schüssel die "größte Steuerreform aller Zeiten", Rot-Schwarz legte unter Werner
Faymann 2015 mit der "größten Steuerreform der zweiten Republik" nach. Und auch
diesmal würde Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer (ÖVP) gerne einen Rekord
verkünden.
Ob das bisher genannte Volumen von bis zu fünf Mrd. Euro derartige Superlative hergibt,
ist aber fraglich. Wie aus einer Aufstellung des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo)
hervorgeht, bewegten die letzten drei Reformen nämlich bis zu 1,5 Prozent der
Wirtschaftsleistung. Um letzteren Wert zu erreichen, müsste die Türkis-Blau die Steuern
ab 2020 also um fast 6,3 Mrd. Euro senken (bei einer erwarteten Wirtschaftsleistung von
418 Mrd. Euro).
Ein derart hohes Volumen schon 2020 ist aber unwahrscheinlich. Wie die "Presse"
(Mittwoch-Ausgabe) berichtet, soll die Entlastung nämlich in Etappen kommen. Demnach
könnte zuerst die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für Geringverdiener
erfolgen, dann 2021 eine Senkung der unteren drei Lohnsteuer-Gruppen und 2022 die
Senkung der Körperschaftsteuer auf 19 oder 20 Prozent. Auch die Abschaffung der "kalten
Progression" hat die Regierung zuletzt für das Wahljahr 2022 angekündigt, der
Spitzensteuersatz von 55 Prozent soll verlängert werden.
Das Volumen ihrer Steuerreform will die Koalition bei ihrer Klausur am Donnerstag und
Freitag bekanntgeben. Die zuletzt genannten fünf Mrd. Euro würden 2020 in etwa 1,2
Prozent des BIP entsprechen - das wäre die Größenordnung der Steuerreform 2009/10.
Größere Summen bewegten laut Wifo die Reformen 2004/05 und 2015/16 (jeweils 1,5
Prozent des BIP).
Ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden großen Steuerreformen: während die
schwarz-blaue Regierung ihre Steuersenkung nur zu einem geringen Teil gegenfinanziert
hat, wurde die letzte rot-schwarze Reform fast komplett durch neue Steuern in anderen
Bereichen ausgeglichen. "Brutto" waren beide also gleich groß, "netto" war die schwarzblaue
Entlastung 2004 aber deutlich größer: 1,3 Prozent der Wirtschaftsleistung
gegenüber 0,3 Prozent.
Welche der beiden Betrachtungsweisen sinnvoller ist, will Wifo-Budgetexpertin Margit
Schratzenstaller nicht beurteilen. "Das kommt darauf an: Wenn es darum geht, die
Gesamt-Abgabenbelastung zu senken, dann muss ich mir die Nettoperspektive
anschauen. Die Bruttoperspektive sagt, wieviel insgesamt bewegt wird", sagt
Schratzenstaller zur APA. Und die expansiven Effekte auf das Wirtschaftswachstum seien
natürlich größer, wenn eine Steuersenkung nicht durch Einsparungen oder
Steuererhöhungen konterkariert werde.
Deutliche Unterschiede gibt es auch bei der Verwendung der Mittel: Während die
Regierung Faymann ihre beiden Steuerreformen fast zur Gänze zur Senkung der Lohn
und Einkommensteuer verwendete, kamen unter Schüssel auch die Unternehmen zum
Zug: Von den vier Mrd. Euro der Steuerreform 2004/05 flossen 2,2 Mrd. Euro in die
Senkung der Lohnsteuer (56 Prozent), fast 1,6 Mrd. Euro (40 Prozent) kostete die
Senkung der Körperschaftsteuer. Eine weitere Senkung der Körperschaftsteuer ist auch
diesmal vorgesehen. Die Industriellenvereinigung hat daher bereits ein Drittel des
Reformkuchens für die Unternehmen reklamiert.

GÖD Landesvorstand Tirol

Südtirolerplatz 14-16

6020 Innsbruck

Tel.: +43 512 560110

Fax: +43 512 560110 27420

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontakt

 

Wir sind Ihre Interessensvertretung

Wir kümmern uns um Ihre Probleme auf dem Gehaltssektor, Pensionsrecht, Dienstrecht, Zulagen und vieles mehr.

 

Lesen Sie mehr über unsere Leistungen...

Mitglied werden

Suchen

Cookie image
Wir verwenden Cookies
Damit die Website fehlerfrei läuft, verwenden wir kleine 'Kekse'. Einige dieser Cookies sind unbedingt notwendig, andere erlauben uns, anonymisierte Nutzerstatistiken abzurufen. Detaillierte Informationen stehen in unserer Datenschutzerklärung.
Ich erlaube Cookies für folgende Zwecke:
Speichern