Regierung beschließt Verbesserungen für Beamte

Regierung beschließt Verbesserungen für Beamte
Utl.: Wiedereingliederungsteilzeit auch für Beamte - Beschleunigte Aufnahme für Exekutivdienst - Flexibilisierung der Telearbeit - Dienstrechtsnovelle im Ministerrat


Wien (APA) - Die Regierung beschließt heute, Mittwoch, im Ministerrat mit einer
Dienstrechtsnovelle Verbesserungen für Beamte. So wird es künftig auch für Beamte die
Möglichkeit der Wiedereingliederungsteilzeit geben. Im Exekutivdienst wird das
Aufnahmeverfahren beschleunigt, die Telearbeit wird flexibilisiert und Fachexperten in den
Ministerien sollen besser bezahlt werden können.
Wer derzeit bei der Aufnahmeprüfung in den Exekutivdienst durchfällt, muss ein Jahr
warten bis er neuerlich antreten kann. Diese Wartefrist wird nun deutlich reduziert. Die
Dauer dieser Frist können das Innenministerium für die Polizei und das Justizministerium
für die Justizwache im Einvernehmen mit dem Beamtenministerium per Verordnung
festlegen. Die Regierung erwartet sich davon, dass der Personalmangel in der Exekutive
rascher behoben werden kann.
Flexibler soll künftig die jetzt schon mögliche Telearbeit gestaltet werden. Die Novelle
bringt eine Klarstellung, dass Telearbeit nicht unbedingt für ein ganzes Jahr, sondern auch
für einen kürzeren Zeitraum möglich wird. Damit sollen Beamte etwa für bestimmte
Projekte, die nicht so lange dauern, auch von zu Hause aus arbeiten können.
Fachexperten sollen in den Ministerien besser bezahlt werden können. Derzeit gibt es für
bestimmte Fachleute keine Möglichkeit für eine Besserbezahlung, wenn sie keine
Führungsfunktion haben. Künftig sollen solche Fachexperten etwa das Gehalt eines
Abteilungsleiters bekommen können, auch wenn sie kein Abteilungsleiter sind. Damit will
man diese Personen im öffentlichen Dienst halten.
Die in der Privatwirtschaft und für Vertragsbedienstete geltende
Wiedereingliederungsteilzeit wird nun auch für Beamte eingeführt. Damit wird Personen
nach langem Krankenstand der Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert. Während in der
Privatwirtschaft und bei Vertragsbediensteten befristet die Arbeitszeit zwischen 25 und 50
Prozent reduziert werden kann, müssen die Beamten die Arbeitszeit um die Hälfte
reduzieren. Erstere bekommen aliquot Krankengeld, womit sie mehr Geld erhalten als es
eigentlich der Arbeitszeitreduzierung entsprechen würde. Bei den Beamten zahlt der
Dienstgeber dazu, womit sie das bekommen, was sie bekämen, wenn sie im
Krankenstand bleiben würden. Eine Ausnahme unter den Beamten bilden die Lehrer, die
künftig die Arbeitszeit in einem Korridor zwischen 45 und 55 Prozent reduzieren können.

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