Hartinger-Klein: Erste Sozialversicherungs-Fusion noch heuer
Utl.: Zusammenlegung von Bauern und Gewerbetreibenden mit 1. Jänner 2019 wirksam - Know-how der Unfallspitäler geht "auf keinen Fall" verloren
Wien (APA) -
Die neue Sozial- und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) drückt bei der Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger aufs Tempo. Noch heuer sollen die Anstalten der Bauern und der Gewerbetreibenden fusioniert werden. Mit 1. Jänner 2019 soll die Zusammenlegung wirksam werden, kündigte Hartinger-Klein im APA-Interview an.
Die Fusion der Sozialversicherungsanstalten der Bauern (SVB) und der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) war schon vor einigen Jahren fix und fertig ausverhandelt. Gescheitert sei sie damals an der Diskussion, wer wie viel zu sagen hat. Hartinger-Klein ist aber überzeugt, dass diesmal die Patienten in den Mittelpunkt gestellt werden und nicht die Machtpositionen.
Insgesamt ist im Regierungsprogramm vorgesehen, dass es künftig maximal fünf Sozialversicherungsträger geben soll. Hartinger-Klein hofft, das in dieser Legislaturperiode über die Bühne zu bringen. Es könnte aber auch zwei Perioden dauern, schränkt sie ein. Sie will für diesen Prozess jedenfalls alle Systempartner einladen. Ihr geht es dabei weniger um Einsparungen - Hartinger-Klein rechnet mit zehn bis 20 Prozent - sondern vor allem um eine Harmonisierung der Leistungen für die Patienten und um die Abschaffung der Mehrfachversicherungen.
Dass es sich bei der geplanten Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen um einen Etikettenschwindel handeln könnte, weil die Budgetautonomie und die Rücklagen bei den Ländern bleiben sollen, weist die Ministerin zurück. Es werde in allen Bundesländern Landesstellen geben, weil man etwa die Arztstellen nur dezentral planen könne. Die derzeit fünf Rechenzentren oder die Personalverrechnung sollen aber künftig zentral gemacht werden.
Für die Versicherten müssten die Leistungen harmonisiert werden, die Tarife der Ärzte könnten unterschiedlich bleiben. Es soll zwar einen österreichweiten Gesamtvertrag mit der Bundes-
Ärztekammer geben, aber für die Zu- und Abschläge und für die Stellenpläne brauche es auch die Landes-Ärztekammern weiter.
Geplant ist auch die Schaffung eines Verwaltungsrates mit Bundesvertreter. Damit werde die Selbstverwaltung aber nicht zurückgedrängt, versicherte die Ministerin. Es gehe um mehr Effizienz. Ein solcher Verwaltungsrat war schon unter der ersten schwarz-blauen Regierung geplant, ist dann aber nicht zustande gekommen. Hartinger-Klein will das jetzt "auf neue Beine stellen".
Dass von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bis Ende 2018 ein Reformkonzept mit Einsparungen von 500 Mio. Euro verlangt wird, sonst droht deren Auflösung, verteidigt die Ministerin. Das Know-how der Unfallspitäler und der Rehab-Zentren werde "auf keinen Fall" verloren gehen, versucht sie entsprechende Befürchtungen der AUVA zu zerstreuen. Die Unfallspitäler und die Rehab-Zentren würden auch im Falle einer Auflösung der AUVA nicht wegfallen, sondern in die Landesversorgung eingebracht werden.
Die Finanzierung des Gesundheitswesens aus einer Hand ist zwar nicht im Regierungsprogramm enthalten, Hartinger-Klein hat dieses Ziel jedoch noch nicht aufgegeben. Sie könne aber "nicht alles auf einmal lösen". Sie wolle die Länder vermehrt einbinden und damit in diese Richtung gehen.
(Forts.) mk/fre
APA0027 2018-01-03/7:00, 30700 Jan 18