Strolz drängt weiter auf Aus bei Kammern-Pflichtmitgliedschaft
Utl.: NEOS-Chef: FP-Chef Strache dürfe bei dieser Frage nicht vor ÖVP in die Knie gehen
Wien (APA) - Die NEOS drängen weiter auf eine Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in den Kammern. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache dürfe bei diesem Thema nicht vor der ÖVP in die Knie gehen, sagte NEOS-Chef Matthias Strolz am Sonntag in der ORF-"Pressestunde". In Sachen direkter Demokratie ließ er Sympathien für das ÖVP-Modell durchschimmern.
Er wolle, dass die Sozialpartnerschaft "im 21. Jahrhundert ankommt", begründete Strolz seinen bereits seit langem anhaltenden Ruf nach dem Pflichtmitgliedschafts-Aus. "Weg mit dem Zwang, her mit neuer, frischer Kammerlandschaft." Zwar attestierte er den Kammern, dass sie "in manchen Teilbereichen gute Arbeit" machen - etwa bei Rechts- oder Gründerberatung. Allerdings wäre es auch schlimm, wenn das bei einem "Budget von weit jenseits von einer Milliarde Euro" nicht so wäre, merkte Strolz an.
Sein Geld verwetten würde der Parteichef aber nicht darauf, dass eine mögliche schwarz-blaue Regierung seine Wünsche tatsächlich umsetzt: "Nach allem was ich leider beobachten muss, würde ich mein Geld nicht wetten. Weil die FPÖ hier ihre Wahlversprechen offenbar bricht", ortet er ein Einknicken der Blauen. "Wenn die FPÖ hier in die Knie geht, ist eines klar: Dass die FPÖ nichts anderes will, als an die Futtertröge zur Macht zu kommen."
Bei dem ab 1. Mail geltenden generellen Rauchverbot in der Gastronomie ist Strolz gegen ein von der FPÖ gewünschtes Kippen der bereits fixierten Regelung. Hier gehe es um die Abwägung der Frage zwischen Freiheit und Gesundheit, sagte er. Immerhin würden 15.000 Menschen pro Jahr durch Zigarettenkonsum in Österreich sterben.
Bei einem weiteren heiklen Thema der Koalitionsverhandler von ÖVP und FPÖ, der direkten Demokratie, ließ Strolz Sympathien für das ÖVP-Modell durchschimmern. Die NEOS seien klar für eine Stärkung direktdemokratischer Instrumente, sagte Strolz. Er nannte eine (wie auch von der ÖVP gewünschte) Hürde von zehn Prozent der Wahlberechtigten, ab der ein solcherart unterstütztes Volksbegehren auch einer verpflichtenden Volksabstimmung unterzogen werden muss.
Allerdings beharrt Strolz auf Einschränkungen: So sollten Minderheitenrechte, Grundrechte (wie die Todesstrafe) und völkerrechtliche Verträge von derartigen Abstimmungen ausgeschlossen werden. Eine Abstimmung über einen EU-Ausstieg sollte nur seitens des Parlaments eingeleitet werden können, so Strolz. Außerdem will er eine einjährige "Cooling Off"-Phase zwischen Volksbegehren und darauffolgender Volksabstimmung. Darüber hinaus sollte das Instrument stufenweise - zuerst auf Gemeinde, dann auf Landes- und erst am Schluss auf Bundesebene eingeführt werden.