GÖD-BMHS-Gewerkschaft fordert: Gesetzliche Vorgaben sind einzuhalten!

Utl.: Schulen erhalten anscheinend 14 Prozent weniger Budgetmittel als ihnen zusteht.

 

Wien (OTS) - Im Bildungsreformgesetz 2017, beschlossen vom National- und Bundesrat, wird zum ersten Mal gesetzlich definiert, welche finanziellen Mittel die jeweilige Schulart im Bundesbereich erhält.

Gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen sowie höhere technische und gewerbliche Lehranstalten erhalten 2,340 Wochenstunden je Schülerin oder Schüler zugewiesen.
Zu den technischen und gewerblichen Lehranstalten zählen auch die Höhere Lehranstalt für Tourismus, die Höhere Lehranstalt für Mode sowie die Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung.
Obwohl die Faktenlage in diesem Fall eindeutig ist, hat anscheinend das Bildungsministerium den nachgeordneten Dienststellen für diese Schulen um fast 14 Prozent weniger Budgetmittel zugewiesen. Frau BM Dr. Hammerschmid wurde bereits schriftlich davon in Kenntnis gesetzt und hat „die weitere Bearbeitung beauftragt“.
Aus Sicht der Standesvertretung kann es sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Fehler handeln, der umgehend zu korrigieren ist.
Die finanzielle Ausstattung der BMH-Schulen ist ohnedies äußerst knapp bemessen. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass unsere Schulen zumindest jene finanziellen Mittel bekommen, die ihnen auch zustehen“, meint der Vorsitzende der BMHS-Gewerkschaft Roland Gangl.
Rückfragehinweis: Mag. Roland Gangl, Vorsitzender der GÖD-BMHS-Gewerkschaft
1080 Wien, Strozzigasse 2, Tel.: 0676/600 29 13

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