Resolution des Vorstandes der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst vom 23. Oktober 2017
SOZIALPARTNERSCHAFT – DAS ERFOLGSMODELL
Konflikte nicht im Wege der bedingungslosen Konfrontation auszutragen, sondern in Verhandlungen tragfähige Kompromisse zu suchen, ist das Wesen der Sozialpartnerschaft und ein Grundpfeiler der Zweiten Republik. Diese Vorgangsweise hat dazu geführt, dass sich Österreich zu einem der lebenswertesten und reichsten Länder dieser Erde entwickeln konnte. Auf institutionalisiertem Weg einen Interessensausgleich herzustellen, ist Garant für sozialen Frieden, Sicherheit und wirtschaftliche Prosperität in Österreich.
Das österreichische Modell der Sozialpartnerschaft ist eine große Errungenschaft, die international breite Anerkennung erfährt.
Ein wesentliches Element der Sozialpartnerschaft sind die auf gesetzlicher Mitgliedschaft beruhenden Kammern. Durch dieses sind verschiedene Interessensgruppen umfassend in Weiterentwicklungen eingebunden, und vor allem ist es die Basis für die hohe Kollektivvertragsdichte in Österreich. Die Sozialpartnerschaft garantiert den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern faire Arbeitsbedingungen und einen Dialog auf Augenhöhe mit der Arbeitgeberseite. Gleichzeitig gibt es der Arbeitgeberseite die Sicherheit, dass gefundene Lösungen auf breite Akzeptanz stoßen und von allen mitgetragen werden.
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Die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung ist ein für alle Versicherten positives Ergebnis der Sozialpartnerschaft. Durch die Nähe zu den jeweiligen Versicherten ist eine kundenorientierte, effiziente und unbürokratische Verwaltung gewährleistet.
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst erwartet von allen Verantwortlichen der Republik Österreich, dass sie die sozialpartnerschaftlichen Gepflogenheiten einhalten und ein klares Bekenntnis zur Selbstverwaltung in der Sozialversicherung abgeben.
Die Resolution des ÖGB-Bundesvorstandes vom 18. Oktober 2017 wird vollinhaltlich unterstützt!