GÖD: Resolution der Unterrichtsverwaltung zum Bildungsreformgesetz 2017 im Wortlaut

Utl.: Im Zuge der Umsetzung dürfen für Kolleginnen und Kollegen keine finanziellen Nachteile entstehen

Wien (OTS) - Die Bundesvertretung 3 – Unterrichtsverwaltung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hat in seiner Sitzung von 19. Oktober 2017 die nachfolgende Resolution einstimmig beschlossen:
Aufgrund des Bildungsreformgesetzes 2017 sind unter anderem Bildungsdirektionen als gemeinsame Behörde des Bundes und des Landes bis 1. Jänner 2019 einzurichten. Diese neue Behörde (Bildungsdirektion) wird in jedem Bundesland eingerichtet und löst die dort bestehenden Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien sowie die "Schulabteilungen" in den Landesregierungen ab. Durch die Neuschaffung dieser „Gemischten Behörde“ sind neue Rahmenrichtlinien für die Geschäftseinteilung vorgesehen. Dabei werden verbindliche Strukturen auf Abteilungsebene und detaillierte Aufgabenbeschreibungen für die einzelnen
Organisationseinheiten entwickelt. Ebenso kann es zu Zuteilungen von MitarbeiterInnen zu Organisationseinheiten kommen, möglicherweise auch zur Erstellung von neuen Arbeitsplatzbeschreibungen in einem für Bund und Länder passenden Format. Die Bewertung soll durch Bund und Land erfolgen.
Darüber hinaus können auch Bundesschulcluster als neue Organisationseinheiten entstehen, die außerdem eine Verbesserung in der Steuerung bewirken sollen. Das zugeteilte administrative Unterstützungspersonal muss mit Bundesbediensteten besetzt werden. Die Bundesvertretung 3 – Unterrichtsverwaltung fordert: Keiner Kollegin und keinem Kollegen der Bundesschulunterrichtsverwaltung darf im Zuge der Umsetzung des Bildungsreformgesetzes 2017 ein finanzieller Nachteil entstehen.
Rückfragehinweis:
Bundesvertretung 3 – Unterrichtsverwaltung, Johann Pauxberger
Strozzig.2, 1080 Wien, Tel. 01/

GÖD Landesvorstand Tirol

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