Willkommen bei der GÖD Tirol

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ist Ihr zuverlässiger Partner und Interessensvertretung!

Wir sind die zuständige Organisation aller Arbeitnehmer des Bundes, der Länder, der Bezirke, der öffentlichen Körperschaften, Fonds, Stiftungen, Anstalten & ausgegliederten Betriebe die entweder von Organen dieser Körperschaften verwaltet werden oder unter deren wirtschaftlichem Einfluss stehen, sowie der Zeitsoldaten des Bundesheeres. Wir sind auch zuständig für die Empfänger von Pensionsleistungen, sofern sie vor ihrer Pensionierung Mitglieder der Gewerkschaft waren; darüber hinaus auch für die in beruflicher Ausbildung stehenden Schüler & Studenten.

Aktuelle Veranstaltungen FÜR 2024

GÖD Rechtsberatung

WANN:  Mi., 5. Juni 2024 15:00 - 17:00 Uhr

 

WO:       GÖD Landesvorstand Tirol,

              Südtiroler Platz 14 - 16, 6020 Innsbruck,

              4. Stock, Zimmer 410

 

WER:     RA Dr. Peter Klaunzer

 

Bitte um telefonische Voranmeldung unter Tel.-Nr. 0512 / 560110 - DW 27408, 27409, 27412 oder 27414.

 

 

Gewerkschaftsbeiträge 2024

Information - Mitgliedsbeiträge 2024

·         Berufstätige: Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 1 % des Bruttobezuges, höchstens jedoch 1 % des Referenzbetrags gem. § 3 Abs. 4 GehG (max. € 32,94).

·         Pensionist:innen: Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5 % der Bruttopension (max. € 13,12).

·         Personen in einem Ausbildungsverhältnis: Lehrlinge, Verwaltungsassistent:innen, Krankenpflegeschüler:innen, Personen im Ausbildungsdienst zahlen ab 1.1.2024 0,5 % ihres Einkommens aus dem Ausbildungsverhältnis.

 

·         Fixe Beiträge Personen ohne Einkommen: Schüler:innen und Student:innen ohne Dienstverhältnis, Arbeitslose und Personen in Familienhospizfreistellung oder Karenz bezahlen einen Anerkennungsbeitrag von 4,50 Euro monatlich.

 

·         Ausnahmen: Personen im Präsenz- oder Zivildienst, in der Schutzfrist oder in Karenz nach MSchG und Personen in Karenz nach dem VKG bleiben beitragsfrei Mitglieder, wenn sie vor Beginn dieser beitragsfreien Zeiten mindestens sechs Monate Vollbeiträge entrichtet haben. Ist das nicht der Fall, bleibt die Mitgliedschaft nur durch Bezahlung des Anerkennungsbeitrag von € 4,50 monatlich aufrecht.


ÖRAK-Präsident Wolff warnt vor drohendem Stillstand der Justiz

Utl.: Scharfe Kritik an diversen türkis-blauen Maßnahmen - "Sand in die Augen der Bürger gestreut"
Wien (APA) - Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff warnte am Freitag beim Anwaltstag in Salzburg eindringlich vor dem drohenden Stillstand der Justiz: "Es funktioniert inzwischen hinten und vorne nicht mehr", sagte er - und forderte die nächste Regierung auf, der Justiz "endlich die für ihr Funktionieren erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen".


Scharfe Worte fand Wolff auch für Vorfälle und Maßnahmen der türkis-blauen Koalition. "Nie wieder Zwietracht, nie wieder Ausgrenzung, nie wieder Krieg" appellierte er unter Hinweis auf das, was man "heute 'Einzelfälle' nennt".
Den Bürgern werde "Sand in die Augen gestreut", etwa wenn vom einer drohenden Migrationswelle gesprochen, "Erstaufnahmezentren" als "Ausreisezentren" bezeichnet, Grund- und Freiheitsrechte für immer weitergehenden Überwachungsbefugnisse geopfert oder Mindeststrafen für Gewalt- und Sexualdelikte erhöht und Strafen für Jugendliche verschärft werden.
"Die Geduld der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen ist zu Ende", stellte Wolff auch Protestmaßnahmen in den Raum. Konkret dagegen, dass die Pauschalvergütung, die Anwälte für Verfahrenshilfe bekommen, seit 2006 nicht mehr erhöht wurde.
Der Staat zahlt seither unverändert 18 Mio. Euro jährlich in die anwaltliche Pensionskasse - obwohl mittlerweile schon Leistungen im Wert von 40 Mio. Euro erbracht würden. 20.420 mal wurden Anwälte, vorwiegend in Strafsachen, zu Verfahrenshelfern bestellt, geht aus dem Tätigkeitsbericht 2018 hervor, der beim Anwaltstag vorgelegt wurde.
Insgesamt wurden 40.000 Menschen von den 6.389 Rechtsanwälten (Stand Ende 2018) unentgeltlich vertreten oder beraten - im Rahmen der Verfahrenshilfe, der "Ersten Anwaltlichen Auskunft", des Verteidigernotrufs oder der Verbrechensopfer-Beratung oder -Vertretung.
Eine leichte Verbesserung stellte Wolff bei den Gesetzes-Begutachtungen fest - wenngleich die Frist von sechs Wochen immer noch in 61 Prozent der Fälle nicht eingehalten worden sei. Besonders kritisch sei, dass Regierungsvorlagen und Initiativanträge immer häufiger ganz ohne Begutachtung oder Ausschussberatung durchgeboxt würden. Gibt es Begutachtungen, beteiligen sich die Anwälte intensiv: 175 Entwürfe - um 37 mehr als im Vorjahr - haben 2018 Experten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) unter die Lupe genommen.
Die Rechtsanwaltskammer begeht ihren (jährlichen) Anwaltstag heuer in Salzburg. Bei der feierlichen Eröffnung im Festspielhaus begrüßte Wolff am Freitag rund 200 Gäste - darunter Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein.

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6020 Innsbruck

Tel.: +43 512 560110

Fax: +43 512 560110 27420

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