Der Nationalrat hat am 12. Dezember 2025 die Teilpension
für den Öffentlichen Dienst beschlossen, wofür sich die GÖD in den
vergangenen Monaten vehement
eingesetzt hat.
Ab 1.1.2026 wird damit ein gleitender Übergang vom aktiven Dienst
in die Pension möglich. Je nach Modell kann die Arbeitszeit um 25 %, 50 %
oder 75 % reduziert und eine entsprechende Teilpension bezogen werden.
Die Regelung gilt für verschiedene Pensionsarten und umfasst auch
Sonderbestimmungen für Lehrpersonen.
Herzliche Grüße
das GÖD-Team