Ganztagsschule: Pläne für Ausbau bisher ambitionierter als Umsetzung

Utl.: Mittel wurden von den Ländern noch nie zur Gänze abgeholt, Ausbauziele
wurden noch nicht erreicht - Ab 2020 werden Mittel aus "Bankenmilliarde" nach
neuen Qualitätskriterien vergeben


Wien (APA) - 2010 hat die damalige rot-schwarze-Regierung einen massiven Ausbau
ganztägiger Schulformen angekündigt. 80 Mio. Euro pro Jahr sollten dafür in die Hand
genommen werden, ab 2014 sogar 160 Mio. Euro. Zusätzlich sollte ab 2017 ein Gros der
"Bankenmilliarde" dafür eingesetzt werden. In der Praxis haben die Länder die Mittel aber
nie komplett abgerufen, die Ausbauziele wurden nicht erreicht.
Ursprünglich hatte Ex-Bildungsministerin Claudia Schmied (SPÖ) 160.000 ganztägige
Betreuungsplätze an den Schulen für Sechs- bis 14-Jährige als Ausbauziel für 2015/16
vorgesehen. Tatsächlich geworden sind es rund 150.000 - und das trotz Verdoppelung der
Fördermittel ab 2014. Damals wurden 200.000 Plätze bis 2019/20 als neuer Richtwert
fixiert - tatsächlich stehen aktuell (2018/19) knapp 178.000 Plätze zur Verfügung.
Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hat nun wieder eine andere Messlatte definiert:
Bis 2022 soll für 40 Prozent der Pflichtschüler (v.a. Volksschulen, Neue Mittelschulen)
Tagesbetreuung angeboten werden, das entspricht knapp 230.000 Plätzen. Anders als
früher werden die bereits gut ausgebauten AHS-Unterstufen aber nicht mehr
eingerechnet. Bei der Erreichung des Zielwerts sollen dafür die rund 57.500 Plätze an
Horten in unmittelbarer Schulnähe berücksichtigt werden - wenn sie bestimmte
Qualitätskriterien einhalten. An den Pflichtschulen selbst soll das Angebot von 23,1 auf 30
Prozent (bzw. von 132.500 auf 172.500 Plätze) steigen.
Der vergleichsweise schleppende Ausbau der vergangenen Jahre führte dazu, dass die in
einer 15-a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern fixierten Gelder nie zur Gänze
investiert wurden. Schon in den ersten beiden Schuljahren nach Start des
Ausbauprogramms (2011/12 und 2012/13) wurden 50 Mio. Euro von den Ländern nicht
abgeholt. Für 2014 - das erste Jahr, in dem die verdoppelte Summe von 160 Mio. Euro
vorgesehen war - wurden deshalb die Förderungen entsprechend verringert und die nicht
abgerufenen 50 Mio. Euro 2018 wieder an die ursprünglich vereinbarte Summe
angehängt.
Auch in den Folgejahren blieb laut Bildungsministerium stets Geld im Fördertopf zurück -
insgesamt mehr als 100 Mio. Euro aus der 15-a-Vereinbarung. Das wird auch als Grund
dafür genannt, dass noch keine Mittel aus der "Bankenmilliarde" geflossen sind, obwohl
schon für 2017 die erste Tranche angekündigt war.
Vorgesehen ist das Geld aus der 15-a-Vereinbarung als Anschubfinanzierung für
Infrastruktur (Küchen, Speisesäle, Aufenthaltsräume, Spielplätze oder Außenanlagen) und
als befristeter Beitrag zu den Personalkosten im Freizeitbereich, die bei Pflichtschulen
grundsätzlich die Gemeinden tragen.
In den Jahren 2020 bis 2022 soll dann erstmals Geld aus der "Bankenmilliarde" fließen.
Die Mittelvergabe wird an neue Qualitätskriterien geknüpft: Betreuung muss in der
Schulzeit jedenfalls bis 16, bei Bedarf bis 18 Uhr sichergestellt sein. In Ferienzeiten muss
es ein Angebot mindestens von acht bis 16 Uhr geben. In der Lernzeit soll nur Personal
mit Lehramtsausbildung oder Befähigungsprüfung eingesetzt werden, auch in Horten. Eine
Gruppe darf maximal 25 Kinder umfassen.

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