Nationalrat beschließt neue Karfreitags-Regelung

Utl.: Ursprünglich angedachte Halbtagsregelung kommt nicht, ein Urlaubstag wird dafür zum "persönlichen Feiertag"

Wien (PK) - Nur einen Tag nach der Präsentation der neuen Karfreitags-Regelung hat der Nationalrat heute einen entsprechenden Gesetzesbeschluss gefasst. ÖVP und FPÖ stimmten im Plenum dafür, den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten zu streichen. Stattdessen wird ein wahlweiser "persönlicher Feiertag" für alle eingeführt. Das heißt, jeder Arbeitnehmer bzw. jede Arbeitnehmerin kann künftig einen Tag im Jahr auswählen, an dem ihm bzw. ihr jedenfalls Urlaub zu gewähren ist. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür allerdings nicht. Es sei ihnen wichtig gewesen, ein Einvernehmen mit der evangelischen und der katholischen Kirche herzustellen, begründeten die Regierungsparteien ihre letztlich getroffene Entscheidung und die damit verbundene Abkehr vom ursprünglich angedachten "halben Feiertag".
Heftig kritisiert wurden die neuen gesetzlichen Bestimmungen von der Opposition. Ein Antrag der SPÖ, den Karfreitag zum gesetzlichen Feiertag für alle zu erklären, fand allerdings ebenso wenig eine Mehrheit wie weitere Oppositionsanliegen. Dabei ging es der Parlamentsfraktion JETZT um eine Pauschalentschädigung für in der Vergangenheit diskriminierte ArbeitnehmerInnen, die NEOS wollten die Streichung des freien Karfreitagnachmittags im Bundesdienst erreichen.
Besondere Empörung bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz löste der Umstand aus, dass die Koalitionsparteien den konkreten Gesetzestext erst wenige Stunden vor der Nationalratssitzung vorgelegt hatten. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka sah aber keine Veranlassung, den Verhandlungsgegenstand von der Tagesordnung zu nehmen. Es sei zweckmäßig, die Debatte im Parlament zeitnah zur öffentlichen Diskussion zu führen, hielt er im Anschluss an eine kurze Sitzungsunterbrechung zur Abhaltung einer sogenannten "Stehpräsidiale" fest. Dieser war eine hitzige Geschäftsordnungsdebatte vorangegangen.
"Persönlicher Feiertag" muss drei Monate im Voraus angemeldet werden
Um die neue Karfreitags-Regelung umzusetzen, müssen unter anderem das Arbeitsruhegesetz und das Feiertagsruhegesetz geändert werden, wobei als Basis für den Gesetzesbeschluss ein vorsorglich von den Koalitionsparteien eingebrachter Antrag ( 606/A ) diente, der heute durch einen Abänderungsantrag mit konkretem Inhalt befüllt wurde. Wer einen seiner Urlaubstage künftig als "persönlichen Feiertag" nutzen will, muss dies demnach spätestens drei Monate im Voraus schriftlich bekanntgeben, wobei für die ersten Monate nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen eine Übergangsregelung gilt. Damit soll gewährleistet werden, dass etwa Protestanten auch heuer am Karfreitag freinehmen können.
Kommen ArbeitnehmerInnen einem entsprechenden Ersuchen ihres Arbeitgebers nach und arbeiten am "persönlichen Feiertag" trotzdem, haben sie zusätzlich zur Bezahlung der geleisteten Arbeit Anspruch auf Urlaubsentgelt, was bei einem Acht-Stunden-Tag einem hundertprozentigen Zuschlag entspricht. Gleichzeitig kann der Urlaubstag später konsumiert werden. Das Recht auf einen selbstbestimmten Urlaubstag gilt grundsätzlich auch für Bundesbedienstete - LehrerInnen sind laut Erläuterungen davon aber nicht umfasst, da das für sie geltende Dienstrecht auf Schulferien und Schuljahre und nicht auf Urlaubsjahre abstellt.
Verbunden mit dem Gesetzespaket ist auch ein Eingriff in geltende Kollektivverträge, die Regelungen für den Karfreitag enthalten. Laut Erläuterungen ist das notwendig, um eine diskriminierungsfreie unionskonforme Lösung sicherzustellen.
ÖVP und FPÖ: Neue Karfreitags-Regelung bringt mehr Gerechtigkeit
Verteidigt wurde die neue Karfreitags-Regelung unter anderem von den Abgeordneten Walter Rosenkranz (FPÖ), Peter Haubner (ÖVP), Ernst Gödl (ÖVP), Andrea Schartel (FPÖ) und Karl Nehammer (ÖVP). "Wir haben nichts anderes getan, als Gerechtigkeit geschaffen", meinte etwa
ÖVP-Wirtschaftssprecher Haubner. Künftig hätten alle ArbeitnehmerInnen Anspruch auf gleich viele Feiertage. Zudem habe man eine Lösung gefunden, die die Wirtschaft nicht überfordere. Von einer "sauberen Lösung" sprach sein Fraktionskollege Gödl, für 96% der Bevölkerung ändere sich de facto nichts bzw. gebe es durch die Möglichkeit eines fixen Urlaubstags sogar eine verbesserte Situation.
Zwar hätte die FPÖ die ursprüngliche 14-Uhr-Regelung bevorzugt, wie Rosenkranz ausführte, man habe jedoch einen Konsens mit den Religionsgemeinschaften angestrebt. Zudem liege nun eine jedenfalls diskriminierungsfreie Lösung vor. Gödl wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es in Österreich immerhin 16 anerkannte Religions- und Kirchengemeinschaften gibt. Demokratie sei Interessenausgleich, sagte FPÖ-Abgeordnete Schartel, dass es den ÖsterreicherInnen so gut gehe, sei sowohl den arbeitenden Menschen als auch den Arbeitgebern zu verdanken. Dass überhaupt eine neue Regelung notwendig ist, bedauerten die Vertreter der Koalitionsparteien unisono, aufgrund des EuGH-Urteils vom Jänner sei eine solche aber unumgänglich.
Die Kritik der SPÖ und der Gewerkschaften tat Dagmar Belakowitsch (FPÖ) als "Jammerei auf Funktionärsebene" ab. Es handle sich um eine virtuelle Diskussion. Auch Nehammer und ÖVP-Klubobmann August Wöginger können dem "Klassenkampf" der SPÖ nichts abgewinnen und mahnten eine sachliche Diskussion ein.
Opposition kritisiert späte Vorlage des Gesetzesantrags
Dass der konkrete Gesetzentwurf den Oppositionsparteien gestern erst wenige Minuten vor Mitternacht übermittelt wurde, begründeten Rosenkranz und Wöginger damit, dass bis zuletzt Gespräche mit der evangelischen und der katholischen Kirche geführt wurden und man das ursprüngliche Modell - ein freier Karfreitag für alle ab 14.00 Uhr - wieder verworfen habe. Es habe bis in die Abendstunden gebraucht, bis der Gesetzestext fertig geworden sei, sagte Wöginger. Anders als die Oppositionsparteien sehen ÖVP und FPÖ die in der Präsidiale getroffene Vereinbarung allerdings nicht verletzt, schließlich habe man die Zusage, den Abänderungsantrag allerspätestens am Dienstag vorzulegen, eingehalten.
SPÖ, NEOS und JETZT hielten dem entgegen, dass die Übermittlung des Gesetzesantrags grundsätzlich für Montag zugesagt gewesen sei. Ersatzlos einen Feiertag zu streichen und die konkreten Bestimmungen noch dazu erst fünf Minuten vor Mitternacht vorzulegen, gehe einfach nicht, zeigte sich SPÖ-Abgeordneter Jörg Leichtfried empört. Auch Nikolaus Scherak (NEOS) und Wolfgang Zinggl (JETZT) kritisierten die Vorgangsweise.
SPÖ will Karfreitag zum gesetzlichen Feiertag für alle machen
Auch inhaltlich äußerte die SPÖ scharfe Kritik an der neuen Karfreitags-Regelung. Diese sei "skurril und bizarr" und orientiere sich ausschließlich an den Interessen der Industrie und Wirtschaft, meinte SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner. Zudem werde damit das Versprechen von Kanzleramtsminister Gernot Blümel, es werde niemandem etwas weggenommen, gebrochen. Auch SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch sieht die Glaubwürdigkeit der Regierung untergraben.
Die neue Regelung sei zwar diskriminierungsfrei, aber nicht fair gegenüber den ArbeitnehmerInnen, sagte Muchitsch. Schließlich würden die ÖsterreicherInnen im EU-Durchschnitt ohnehin überdurchschnittlich viel arbeiten. Die SPÖ plädierte in diesem Sinn dafür, den Karfreitag zum Feiertag für alle zu machen, konnte sich aber weder mit einer eigenen Gesetzesinitiative ( 575/A ) noch mit einem Abänderungsantrag zum Koalitionsantrag durchsetzen. Bekräftigt wurde die Forderung nach einem allgemeinen Feiertag unter anderem auch von Silvia Sandler. Sie hält es zudem für besorgniserregend, dass der Gesetzgeber zum ersten Mal in einzelne Kollektivverträge eingreift.
Die Vorgangsweise beim Karfreitag passe gut zur generellen Regierungspolitik, hielt Rendi-Wagner fest. Die Regierung sei nur daran interessiert, dass es der Industrie und der Wirtschaft gut gehe und verweigere den Dialog mit ArbeitnehmerInnen, ExpertInnen und mit der Opposition. Das sehen auch ihre Parteikollegen Rainer Wimmer und Mario Lindner so. Die Regierung haue ständig auf die ArbeitnehmerInnen hin, klagte Wimmer.
JETZT: Neuregelung macht koordinierten muslimischen Feiertag möglich
Ähnlich wie die SPÖ argumentierte JETZT-Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber. Die Regierung mache einseitige Politik für die Wirtschaft zuungunsten der Beschäftigten, sagte sie. Es fehle der soziale Ausgleich. Gar einen "Lohnraub" ortet ihr Fraktionskollege Alfred Noll. Er sieht den höchsten religiösen Feiertag der Protestanten außerdem durch die neue Regelung herabgewürdigt. Dafür öffne sie einem neuen kollektiven Feiertag für Muslime Tür und Tor.
Für die SPÖ und JETZT sind außerdem noch viele Fragen offen. Das Gesetz sei ein "Husch-Pfusch erster Klasse" und werde vor keinem Höchstgericht halten, glaubt etwa SPÖ-Abgeordneter Wolfgang Knes. Wie solle etwa ein evangelischer Saisonnier seinen Wunsch nach einem freien Karfreitag drei Monate im Voraus anmelden, fragt sich in diesem Zusammenhang beispielsweise Dietmar Keck (SPÖ). Er ortet außerdem neuen Diskriminierungen, weil Landes- und Gemeindebedienstete von den neuen Regeln nicht umfasst sind. Eine ähnliche Problematik sieht Alfred Noll hinsichtlich der Ungleichbehandlung von Karfreitag und jüdischem Versöhnungstag. Ebenso hält er die Änderung des Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetzes für verfassungswidrig, weil in einem Grundsatzgesetz unzulässiger Weise eine detaillierte Ausführungsregelung normiert wird.
Abseits der neuen Karfreitag-Regelung sieht der Parlamentsklub JETZT die Notwendigkeit, eine Gesetzesvorlage zur pauschalierten Entschädigung diskriminierter ArbeitnehmerInnen zu erarbeiten, um eine "Prozessflut" zu vermeiden. Da Lohnansprüche erst nach drei Jahren verjähren, geht Daniela Holzinger-Vogtenhuber davon aus, dass sich viele ArbeitnehmerInnen, die in den vergangenen Jahren am Karfreitag arbeiten mussten, an die Arbeitsgerichte wenden und Entschädigung einklagen werden. Ein entsprechender Antrag von JETZT ( 586/A(E) ) fand bei der Abstimmung allerdings keine Mehrheit. Die ÖVP sieht nur in wenigen Einzelfällen ein Klagsbasis gegeben, wie Abgeordnete Tanja Graf im Verfassungsausschuss ausgeführt hatte.
NEOS befürchten hohen bürokratischen Aufwand
Unzufrieden mit der neuen Regelung sind auch die NEOS. Es sei zwar positiv, dass die 14-Uhr-Regelung vom Tisch sei, meinte Gerald Loacker, er fürchtet allerdings, dass der "persönliche Feiertag" einen hohen bürokratischen Aufwand für die Betriebe bringen wird. Eine Firma mit 200 MitarbeiterInnen werde 200 verschiedene persönliche Feiertage verwalten müssen, eine Firma mit 5.000 MitarbeiterInnen gar 5.000. Noch dazu könne sich der persönliche Feiertag jährlich ändern. Auch Loacker glaubt außerdem, dass die neuen gesetzlichen Regelungen diskriminierend sind, da nur kollektivvertragliche Sonderregelungen für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten unwirksam werden und künftig unzulässig sind, nicht aber Regelungen für Angehörige anderer Religionsgemeinschaften.
Eine Belastung für die Unternehmen befürchtet auch NEOS-Wirtschaftssprecher Josef Schellhorn (NEOS), etwa wenn der Küchenchef eines Restaurants partout am 31. Dezember frei haben wolle. Für einen humoristischen Einschub sorgte SPÖ-Abgeordnter Mario Lindner: Sein persönlicher Feiertag werde jener, an dem eine neue Regierung in Österreich angelobt wird, meinte er.
Hartinger-Klein: Neue Regelung ermöglicht Ausübung religiöser Pflichten
Seitens der Regierung betonte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein, dass die neue Regelung "gleichheitskonform" sei. Gleichzeitig würde ArbeitnehmerInnen die uneingeschränkte Ausübung religiöser Pflichten ermöglicht. Sie könnten sich an einem für sie wichtigen Feiertag rechtsverbindlich frei nehmen. Arbeite man dennoch, stehe einem doppeltes Entgelt wie an Feiertagen zu. In Richtung der SPÖ merkte Hartinger-Klein an, es sei die Wirtschaft, die Arbeit schaffe. (

GÖD Landesvorstand Tirol

Südtirolerplatz 14-16

6020 Innsbruck

Tel.: +43 512 560110

Fax: +43 512 560110 27420

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontakt

 

Wir sind Ihre Interessensvertretung

Wir kümmern uns um Ihre Probleme auf dem Gehaltssektor, Pensionsrecht, Dienstrecht, Zulagen und vieles mehr.

 

Lesen Sie mehr über unsere Leistungen...

Mitglied werden

Suchen

Cookie image
Wir verwenden Cookies
Damit die Website fehlerfrei läuft, verwenden wir kleine 'Kekse'. Einige dieser Cookies sind unbedingt notwendig, andere erlauben uns, anonymisierte Nutzerstatistiken abzurufen. Detaillierte Informationen stehen in unserer Datenschutzerklärung.
Ich erlaube Cookies für folgende Zwecke:
Speichern