Willkommen bei der GÖD Tirol

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ist Ihr zuverlässiger Partner und Interessensvertretung!

Wir sind die zuständige Organisation aller Arbeitnehmer des Bundes, der Länder, der Bezirke, der öffentlichen Körperschaften, Fonds, Stiftungen, Anstalten & ausgegliederten Betriebe die entweder von Organen dieser Körperschaften verwaltet werden oder unter deren wirtschaftlichem Einfluss stehen, sowie der Zeitsoldaten des Bundesheeres. Wir sind auch zuständig für die Empfänger von Pensionsleistungen, sofern sie vor ihrer Pensionierung Mitglieder der Gewerkschaft waren; darüber hinaus auch für die in beruflicher Ausbildung stehenden Schüler & Studenten.

Aktuelle Veranstaltungen FÜR 2024

GÖD Rechtsberatung

WANN:  Mi., 8. Mai 2024 15:00 - 17:00 Uhr

 

WO:       GÖD Landesvorstand Tirol,

              Südtiroler Platz 14 - 16, 6020 Innsbruck,

              4. Stock, Zimmer 410

 

WER:     RA Dr. Thomas Obholzer

 

Bitte um telefonische Voranmeldung unter Tel.-Nr. 0512 / 560110 - DW 27408, 27409, 27412 oder 27414.

 

 

Gewerkschaftsbeiträge 2024

Information - Mitgliedsbeiträge 2024

·         Berufstätige: Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 1 % des Bruttobezuges, höchstens jedoch 1 % des Referenzbetrags gem. § 3 Abs. 4 GehG (max. € 32,94).

·         Pensionist:innen: Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5 % der Bruttopension (max. € 13,12).

·         Personen in einem Ausbildungsverhältnis: Lehrlinge, Verwaltungsassistent:innen, Krankenpflegeschüler:innen, Personen im Ausbildungsdienst zahlen ab 1.1.2024 0,5 % ihres Einkommens aus dem Ausbildungsverhältnis.

 

·         Fixe Beiträge Personen ohne Einkommen: Schüler:innen und Student:innen ohne Dienstverhältnis, Arbeitslose und Personen in Familienhospizfreistellung oder Karenz bezahlen einen Anerkennungsbeitrag von 4,50 Euro monatlich.

 

·         Ausnahmen: Personen im Präsenz- oder Zivildienst, in der Schutzfrist oder in Karenz nach MSchG und Personen in Karenz nach dem VKG bleiben beitragsfrei Mitglieder, wenn sie vor Beginn dieser beitragsfreien Zeiten mindestens sechs Monate Vollbeiträge entrichtet haben. Ist das nicht der Fall, bleibt die Mitgliedschaft nur durch Bezahlung des Anerkennungsbeitrag von € 4,50 monatlich aufrecht.


Sozialversicherung - Seniorenrat bereitet Verfassungsklage vor

Utl.: Präsidenten Kostelka und Korosec beklagen mangelnde Einbindung - Kritik
an angekündigter Mindestpension


Wien (APA) - Der Seniorenrat wird sich wegen der Sozialversicherungsreform an den
Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden. Derzeit arbeitet man bereits an einem
Individualantrag. Das verkündeten die Präsidenten Peter Kostelka (SPÖ) und Ingrid Korosec
(ÖVP) bei einer Pressekonferenz am Donnerstag. Zudem kritisierten sie die angekündigte
Mindestpension.

Nachdem in den vergangenen Wochen bereits mehrfach Verfassungsklagen gegen die
Zusammenlegung der Sozialversicherungen angekündigt wurden, zieht nun auch der
Seniorenrat vor den VfGH. Grund dafür ist, dass den Vertretern der Senioren im
Hauptverband das Stimmrecht entzogen wurde. "Es reicht uns, wir ziehen daraus jetzt die
Konsequenzen", betonte Kostelka. Immerhin würden die Pensionisten mit 2,4 Millionen
Beitragszahlern fast ein Drittel der Versicherten in der Krankenversicherung stellen und fast 30
Prozent der Beiträge abdecken. Der entsprechende Individualantrag wird laut Korosec derzeit
erarbeitet.
In Hinblick auf die angekündigte Mindestpension von 1.200 Euro mit 40 Beitragsjahren gaben
sich Kostelka und Korosec skeptisch. "Wir glauben, dass die Probleme so kaum gelöst werden
können", betonte Kostelka. Kritisch sehen die beiden vor allem, dass Pensionisten 40
Erwerbsjahre vorweisen müssen, um Anspruch darauf zu haben. "Frauen werden hier eklatant
benachteiligt", meinte Kostelka, dass Frauen nur selten 40 Beitragsjahre erreichen. Deshalb
sollten laut dem Seniorenrat auch Zeiten der Kindererziehung und nicht nur die
Erwerbstätigkeit berücksichtigt werden.
Bei der angekündigten Steuerreform fordert der Seniorenrat ein Mitspracherecht. "Wir
verlangen möglichst rasch Gespräche mit dem Finanzminister", betonte Kostelka. Prinzipiell
würden sie das Vorhaben, Geringverdiener durch eine Senkung der
Krankenversicherungsbeiträge zu entlasten, begrüßen. Wichtig sei dabei aber, dass die
"Krankenkassen nicht ausgehungert werden". Die rund 700 Millionen Euro, die den
Krankenkassen dadurch entgehen, müssten in vollem Umfang vom Bund ersetzt werden. Es
dürfe zu keinen Leistungseinbußen kommen.
Grundsätzlich positiv sieht der Seniorenrat den von der Regierung angekündigten "Masterplan
Pflege". Dabei sei aber wichtig, dass das Pflegegeld in allen Stufen angehoben werde. "Im
Regierungsprogramm ist nur eine Anhebung ab Stufe 4 vorgesehen. Das reicht uns noch
lange nicht", sagte Kostelka. Außerdem brauche es eine Ausbildungsoffensive, um
ausreichend österreichische Pflegekräfte zu rekrutieren. "Die Lösung, dass wir aus östlichen
Staaten Pflegekräfte holen, hat natürlicherweise irgendwann sein Ende", meinte Kostelka.
Korosec kritisierte vor allem, dass der Seniorenrat bei den Verhandlungen zum
Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen nicht eingebunden wurde. Dieses dürfe nicht wie
geplant freiwillig sein, sondern müsse verbindlich geregelt werden.

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6020 Innsbruck

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