Willkommen bei der GÖD Tirol

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ist Ihr zuverlässiger Partner und Interessensvertretung!

Wir sind die zuständige Organisation aller Arbeitnehmer des Bundes, der Länder, der Bezirke, der öffentlichen Körperschaften, Fonds, Stiftungen, Anstalten & ausgegliederten Betriebe die entweder von Organen dieser Körperschaften verwaltet werden oder unter deren wirtschaftlichem Einfluss stehen, sowie der Zeitsoldaten des Bundesheeres. Wir sind auch zuständig für die Empfänger von Pensionsleistungen, sofern sie vor ihrer Pensionierung Mitglieder der Gewerkschaft waren; darüber hinaus auch für die in beruflicher Ausbildung stehenden Schüler & Studenten.

Aktuelle Veranstaltungen FÜR 2024

GÖD Rechtsberatung

WANN:  Mi., 3. April 2024 15:00 - 17:00 Uhr

 

WO:       GÖD Landesvorstand Tirol,

              Südtiroler Platz 14 - 16, 6020 Innsbruck,

              4. Stock, Zimmer 410

 

WER:     RA Dr. Thomas Praxmarer

 

Bitte um telefonische Voranmeldung unter Tel.-Nr. 0512 / 560110 - DW 27408, 27409, 27412 oder 27414.

 

 

Gewerkschaftsbeiträge 2024

Information - Mitgliedsbeiträge 2024

·         Berufstätige: Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 1 % des Bruttobezuges, höchstens jedoch 1 % des Referenzbetrags gem. § 3 Abs. 4 GehG (max. € 32,94).

·         Pensionist:innen: Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5 % der Bruttopension (max. € 13,12).

·         Personen in einem Ausbildungsverhältnis: Lehrlinge, Verwaltungsassistent:innen, Krankenpflegeschüler:innen, Personen im Ausbildungsdienst zahlen ab 1.1.2024 0,5 % ihres Einkommens aus dem Ausbildungsverhältnis.

 

·         Fixe Beiträge Personen ohne Einkommen: Schüler:innen und Student:innen ohne Dienstverhältnis, Arbeitslose und Personen in Familienhospizfreistellung oder Karenz bezahlen einen Anerkennungsbeitrag von 4,50 Euro monatlich.

 

·         Ausnahmen: Personen im Präsenz- oder Zivildienst, in der Schutzfrist oder in Karenz nach MSchG und Personen in Karenz nach dem VKG bleiben beitragsfrei Mitglieder, wenn sie vor Beginn dieser beitragsfreien Zeiten mindestens sechs Monate Vollbeiträge entrichtet haben. Ist das nicht der Fall, bleibt die Mitgliedschaft nur durch Bezahlung des Anerkennungsbeitrag von € 4,50 monatlich aufrecht.


Beamten-Pensionen: Duzdar gegen raschere Harmonisierung

Utl.: Staatssekretärin: Angleichung im Laufen - Verkürzung der Übergangsfristen bis 2028 nicht geplant - Opposition für schnellere Harmonisierung

Wien (APA) - Beamten-Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) lehnt die Forderung der Opposition nach rascherer Angleichung der Beamten-Pensionen an jene im ASVG ab. Gegenüber der APA verwies sie am Mittwoch darauf, dass die Harmonisierung im Laufen und eine Verkürzung der Übergangsfristen derzeit nicht geplant sei.
Bei den Bundes-Beamten gilt derzeit ein Durchrechnungszeitraum von 230 Monaten für die Berechnung der Pension. Ab 1. Jänner werden 252 Monate (21 Jahre) für die Pensionsberechnung herangezogen. Bis 2028 soll der Durchrechnungszeitraum auf 480 Monate (40 Jahre und damit de facto das gesamte Berufsleben) ansteigen. Die ASVG-Versicherten sind mit der Durchrechnung schon etwas weiter - nämlich derzeit bei 348 Monaten. Auch für sie soll der Durchrechnungszeitraum bis 2028 auf 480 Monate ansteigen. Die steigende Durchrechnung ist auch der Hauptgrund, dass trotz zuletzt steigendem Antrittsalter die Pensionshöhe sinkt.
Im Übergangszeitraum gilt für ältere Beamte (älter als Jahrgang 1976), die noch in das alte System einbezahlt haben und jetzt eine Parallelrechnung mit altem und neuem System haben, die Höchstbeitragsgrundlage nicht. Das heißt, dass besser verdienende ältere Beamte keine Begrenzung bei ihren Sozialversicherungsbeiträgen haben. Für jüngere Beamte (Jahrgang 1976 und jünger) gilt so wie für ASVG-Versicherte das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) mit dem Pensionskonto - für sie gilt daher auch die Höchstbeitragsgrundlage. Im Gegensatz zu den ASVG-Versicherten gibt es allerdings für alle Beamten keine Abfertigung.
Forderungen nach einer rascheren Angleichung der Beamten-Pensionen erteilte Duzdar am Mittwoch eine Absage: "Das System der Beamtenpensionen wurde bereits voll mit dem ASVG-System harmonisiert, das hat auch der Rechnungshof wiederholt bestätigt. Allerdings befinden wir uns derzeit in einer Übergangsregelung: Die Pensionen für Neuantritte sinken jedes Jahr, bis schließlich die Pensionen für die Jahrgänge ab 1976 voll harmonisiert sind. Derzeit ist keine Verkürzung der Übergangsfrist geplant", erklärte die Beamten-Staatssekretärin in einer Stellungnahme gegenüber der APA.
Die Opposition hatte im Ö1-"Morgenjournal" die Forderung nach einer schnelleren Harmonisierung bekräftigt, weil die Beamten-Pensionen zwar 2016 auf durchschnittlich 3.340 Euro bei Pensionsantritt gesunken sind, damit aber immer noch deutlich über den ASVG-Pensionen mit durchschnittlich rund 1.300 Euro liegen.
FPÖ-Vizeparteichef Norbert Hofer meinte, die Übergangsfrist könne man "sicherlich kürzer fassen". Man könnte "einen Zeitraum von etwa fünf bis zehn Jahren aufholen". Aber man könne nicht alle Beamten über einen Kamm scheren, bei den Spitzenpensionen könne man ansetzen, nicht aber bei den kleinen. Die Grüne Sozialsprecherin Judith Schwentner kann sich vorstellen, ein einheitliches System für alle "in den nächsten vier bis fünf Jahren" umzusetzen", wobei aber auch die entrichteten Beiträge der Beamten zu berücksichtigen seien. Auch NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker meinte, man müsse nicht bis 2028 mit einem gemeinsamen Pensionssystem für alle warten.
APA0177 2017-08-09/11:55, 91155 Aug

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