Willkommen bei der GÖD Tirol

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ist Ihr zuverlässiger Partner und Interessensvertretung!

Wir sind die zuständige Organisation aller Arbeitnehmer des Bundes, der Länder, der Bezirke, der öffentlichen Körperschaften, Fonds, Stiftungen, Anstalten & ausgegliederten Betriebe die entweder von Organen dieser Körperschaften verwaltet werden oder unter deren wirtschaftlichem Einfluss stehen, sowie der Zeitsoldaten des Bundesheeres. Wir sind auch zuständig für die Empfänger von Pensionsleistungen, sofern sie vor ihrer Pensionierung Mitglieder der Gewerkschaft waren; darüber hinaus auch für die in beruflicher Ausbildung stehenden Schüler & Studenten.

Aktuelle Veranstaltungen FÜR 2024

GÖD Rechtsberatung

WANN:  Mi., 8. Mai 2024 15:00 - 17:00 Uhr

 

WO:       GÖD Landesvorstand Tirol,

              Südtiroler Platz 14 - 16, 6020 Innsbruck,

              4. Stock, Zimmer 410

 

WER:     RA Dr. Thomas Obholzer

 

Bitte um telefonische Voranmeldung unter Tel.-Nr. 0512 / 560110 - DW 27408, 27409, 27412 oder 27414.

 

 

Gewerkschaftsbeiträge 2024

Information - Mitgliedsbeiträge 2024

·         Berufstätige: Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 1 % des Bruttobezuges, höchstens jedoch 1 % des Referenzbetrags gem. § 3 Abs. 4 GehG (max. € 32,94).

·         Pensionist:innen: Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5 % der Bruttopension (max. € 13,12).

·         Personen in einem Ausbildungsverhältnis: Lehrlinge, Verwaltungsassistent:innen, Krankenpflegeschüler:innen, Personen im Ausbildungsdienst zahlen ab 1.1.2024 0,5 % ihres Einkommens aus dem Ausbildungsverhältnis.

 

·         Fixe Beiträge Personen ohne Einkommen: Schüler:innen und Student:innen ohne Dienstverhältnis, Arbeitslose und Personen in Familienhospizfreistellung oder Karenz bezahlen einen Anerkennungsbeitrag von 4,50 Euro monatlich.

 

·         Ausnahmen: Personen im Präsenz- oder Zivildienst, in der Schutzfrist oder in Karenz nach MSchG und Personen in Karenz nach dem VKG bleiben beitragsfrei Mitglieder, wenn sie vor Beginn dieser beitragsfreien Zeiten mindestens sechs Monate Vollbeiträge entrichtet haben. Ist das nicht der Fall, bleibt die Mitgliedschaft nur durch Bezahlung des Anerkennungsbeitrag von € 4,50 monatlich aufrecht.


Rund 18.000 Überwachungsmaßnahmen der Justiz im Jahr 2016

Utl.: Aber nur jedes sechste Verfahren führt zu Verurteilung.

 

Wien (APA) - Die Justiz setzte im Jahr 2016 rund 18.000 mal "besondere Ermittlungsmaßnahmen" ein - also Bank-Kontoabfragen, DNA-Untersuchungen, Abfragen über Telefonate und Nachrichtenübermittlung bei Mobilfunkbetreibern, Hausdurchsuchungen, optische und akustische Lauschangriffe. Aber nur jedes sechste Verfahren führte zur Verurteilung, berichtet der "Kurier".

Den Löwenanteil machten die Handy-Überwachungen mit mehr als 8.000 aus - sie haben sich seit 2008 verdoppelt, geht aus der Antwort des Justizministers auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervor. Hausdurchsuchungen gab es 3.629, Nachrichtenüberwachungen
3.031, der Lauschangriff wurde 224 mal eingesetzt.
Der Gesamtanstieg gegenüber 2015 hielt sich mit rund 5,3 Prozent in Grenzen - und sei vor allem auf einen Anstieg der Extremismus-Strafsachen und der Computerkriminalität zurückzuführen, erklärte Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) in der Anfragebeantwortung. Die Staatsanwaltschaften würden bei der Anwendung der besonderen Ermittlungsmaßnahmen nach wie "durchaus sorgfältig und mit Augenmaß vorgehen".
Für den Grünen Justizsprecher und Klubobmann Albert Steinhauser sind die Zahlen dennoch "alarmierend" - und zwar mit Blick auf die erreichten Ergebnisse: Nur in 2.813 Fällen seien die überwachten Personen verurteilt worden. "Die Schere zwischen Überwachungsmaßnahmen und Verurteilungen geht immer weiter auseinander", konstatierte Steinhauser. Dass "flächendeckend immer mehr Überwachungsmaßnahmen immer weniger Verurteilungen gegenüberstehen, stellt einen kriminalpolitischen Supergau dar". Und dies lasse auch das - von der ÖVP forcierte - "Sicherheitspaket" (mit noch mehr Überwachungsmöglichkeiten) in einem neuen Licht erscheinen.
Das Justizministerium wies darauf hin, dass zahlreiche 2016 angefallene Strafverfahren noch nicht abgeschlossen sind und daher in der Erledigungsbilanz nicht aufscheinen. Außerdem komme es zu Mehrfachzählungen, wenn gegen einen Verdächtigen mehrere Überwachungsmaßnahmen gesetzt werden.
APA0498 2017-09-11/19:55, 111955 Sep 17

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