Willkommen bei der GÖD Tirol

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ist Ihr zuverlässiger Partner und Interessensvertretung!

Wir sind die zuständige Organisation aller Arbeitnehmer des Bundes, der Länder, der Bezirke, der öffentlichen Körperschaften, Fonds, Stiftungen, Anstalten & ausgegliederten Betriebe die entweder von Organen dieser Körperschaften verwaltet werden oder unter deren wirtschaftlichem Einfluss stehen, sowie der Zeitsoldaten des Bundesheeres. Wir sind auch zuständig für die Empfänger von Pensionsleistungen, sofern sie vor ihrer Pensionierung Mitglieder der Gewerkschaft waren; darüber hinaus auch für die in beruflicher Ausbildung stehenden Schüler & Studenten.

Aktuelle Veranstaltungen FÜR 2024

GÖD Rechtsberatung

WANN:  Mi., 3. April 2024 15:00 - 17:00 Uhr

 

WO:       GÖD Landesvorstand Tirol,

              Südtiroler Platz 14 - 16, 6020 Innsbruck,

              4. Stock, Zimmer 410

 

WER:     RA Dr. Thomas Praxmarer

 

Bitte um telefonische Voranmeldung unter Tel.-Nr. 0512 / 560110 - DW 27408, 27409, 27412 oder 27414.

 

 

Gewerkschaftsbeiträge 2024

Information - Mitgliedsbeiträge 2024

·         Berufstätige: Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 1 % des Bruttobezuges, höchstens jedoch 1 % des Referenzbetrags gem. § 3 Abs. 4 GehG (max. € 32,94).

·         Pensionist:innen: Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5 % der Bruttopension (max. € 13,12).

·         Personen in einem Ausbildungsverhältnis: Lehrlinge, Verwaltungsassistent:innen, Krankenpflegeschüler:innen, Personen im Ausbildungsdienst zahlen ab 1.1.2024 0,5 % ihres Einkommens aus dem Ausbildungsverhältnis.

 

·         Fixe Beiträge Personen ohne Einkommen: Schüler:innen und Student:innen ohne Dienstverhältnis, Arbeitslose und Personen in Familienhospizfreistellung oder Karenz bezahlen einen Anerkennungsbeitrag von 4,50 Euro monatlich.

 

·         Ausnahmen: Personen im Präsenz- oder Zivildienst, in der Schutzfrist oder in Karenz nach MSchG und Personen in Karenz nach dem VKG bleiben beitragsfrei Mitglieder, wenn sie vor Beginn dieser beitragsfreien Zeiten mindestens sechs Monate Vollbeiträge entrichtet haben. Ist das nicht der Fall, bleibt die Mitgliedschaft nur durch Bezahlung des Anerkennungsbeitrag von € 4,50 monatlich aufrecht.


GÖD-BMHS-Gewerkschaft fordert: Gesetzliche Vorgaben sind einzuhalten!

Utl.: Schulen erhalten anscheinend 14 Prozent weniger Budgetmittel als ihnen zusteht.

 

Wien (OTS) - Im Bildungsreformgesetz 2017, beschlossen vom National- und Bundesrat, wird zum ersten Mal gesetzlich definiert, welche finanziellen Mittel die jeweilige Schulart im Bundesbereich erhält.

Gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen sowie höhere technische und gewerbliche Lehranstalten erhalten 2,340 Wochenstunden je Schülerin oder Schüler zugewiesen.
Zu den technischen und gewerblichen Lehranstalten zählen auch die Höhere Lehranstalt für Tourismus, die Höhere Lehranstalt für Mode sowie die Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung.
Obwohl die Faktenlage in diesem Fall eindeutig ist, hat anscheinend das Bildungsministerium den nachgeordneten Dienststellen für diese Schulen um fast 14 Prozent weniger Budgetmittel zugewiesen. Frau BM Dr. Hammerschmid wurde bereits schriftlich davon in Kenntnis gesetzt und hat „die weitere Bearbeitung beauftragt“.
Aus Sicht der Standesvertretung kann es sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Fehler handeln, der umgehend zu korrigieren ist.
Die finanzielle Ausstattung der BMH-Schulen ist ohnedies äußerst knapp bemessen. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass unsere Schulen zumindest jene finanziellen Mittel bekommen, die ihnen auch zustehen“, meint der Vorsitzende der BMHS-Gewerkschaft Roland Gangl.
Rückfragehinweis: Mag. Roland Gangl, Vorsitzender der GÖD-BMHS-Gewerkschaft
1080 Wien, Strozzigasse 2, Tel.: 0676/600 29 13

GÖD Landesvorstand Tirol

Südtirolerplatz 14-16

6020 Innsbruck

Tel.: +43 512 560110

Fax: +43 512 560110 27420

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontakt

 

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Wir kümmern uns um Ihre Probleme auf dem Gehaltssektor, Pensionsrecht, Dienstrecht, Zulagen und vieles mehr.

 

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